Hier finden Sie Fragen und Antworten, sowie alle aktuellen Informationen zur Kammerwahl 2023 der PKS.

WICHTIG: Entsprechend § 6 der Wahlordnung, wird die PKS für die Kammerwahl ein Verzeichnis der wahlberechtigten Mitglieder (Wählendenverzeichnis) erstellen. Im Wählendenverzeichnis sind die wahlberechtigten Mitglieder mit Praxisanschrift/Ort der Berufstätigkeit (also Dienstanschrift) aufzuführen. Sollten sich im Laufe des Jahres Ihre privaten bzw. dienstlichen Kontaktdaten verändern, teilen Sie diese bitte der Geschäftsstelle umgehend mit.

Die Wahlordnung der PKS finden Sie hier.