Kammerwahl 2023
Hier finden Sie Fragen und Antworten, sowie Informationen zur Kammerwahl 2023 der PKS.
Die Wahlordnung der PKS finden Sie hier.
Wo finde ich die Bekanntgabe des Wahlergebnisses?
Die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes haben in der Zeit vom 19.09.2023 bis 09.10.2023 gewählt. Wahlberechtigt waren insgesamt 759 Kammermitglieder, davon 631 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) und 128 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten (KJP).
Die Wahlbeteiligung lag bei insgesamt 47,4 %, die Wahlbeteiligung bei den PP betrug 46,6 % bei den KJP 51,6 %.
Abgegeben wurden bei den PP 289 gültige und 5 ungültige Stimmzettel; bei den KJP 66 gültige Stimmzettel.
Zu besetzen sind 19 Sitze für die PP und 4 Sitze für die KJP. Die Auszählung am 09.10.2023 ergab folgendes Wahlergebnis zur Sitzverteilung der zukünftigen Vertreterversammlung:
Von den 19 für die PP zu besetzenden Sitzen entfallen auf die Liste 1 „Verfahrensvielfalt sichern!“ 6 Sitze, auf die Liste 2 „Wandel durch Vielfalt“ 8 Sitze und auf die Liste 3 „Angestellte PP Plus“ 5 Sitze.
Wann wird der neue Vorstand gewählt?
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet am 29.11.2023 statt.
§ 26 Wahlordnung der PKS
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet frühestens 14 Tage und spätestens 42 Tage nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 29 Abs. 1 statt.
§ 29 Wahlordnung der PKS
(1) Der Einspruch ist innerhalb von 31 Tagen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Wahlleitung schriftlich einzulegen und unter Angabe der Beweismittel zu begründen. Legen mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch ein, so soll ein Bevollmächtiger oder eine Bevollmächtigte benannt werden
Wer gehört dem Wahlausschuss an?
Der Vorstand hat laut Wahlordnung der PKS in seiner Sitzung am 31.08.2022 zur Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung 2023 folgende Personen berufen:
Wahlleiter: Michael Wernet, Richter am Amtsgericht Saarbrücken
Stv. Wahlleiterin: Sabine Rims, Richterin am Amtsgericht Saarbrücken
Beisitzer und Beisitzerinnen und deren Stellvertretungen: lsabella Scheurer (PP), Erwin Heltmann (PP), Meike Pälmke (KJP), Petra Güttes (KJP).
Auszug aus der Wahlordnung der PKS: 3 Abs. 5: Die Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen personenbezogenen Angelegenheiten haben sie Verschwiegenheit zu wahren.
Wer darf wählen und gewählt werden?
Die Kammer erstellt vor der Wahl ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählendenverzeichnis). Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kammer, die in das Wählendenverzeichnis eingetragen sind.
Über das Wählendenverzeichnis wird außerdem festgelegt, wer in die Vertreterversammlung gewählt werden kann: Wählbar sind alle Mitglieder der Kammer, die bei Einreichung der Wahlvorschläge im Wählendenverzeichnis eingetragen sind und als Wahlvorschlag zugelassen werden. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder können diese nicht zugelassen werden, so sind alle Mitglieder der Kammer wählbar, die zum Zeitpunkt der Wahl im Wählendenverzeichnis eingetragen sind.
Wo finde ich die Wahlwerbung der kandidierenden Listen?
Was ist für den Wahlvorgang wichtig? - Erläuterungen zum Wahlvorgang
1. Die Grundlagen des Wahlsystems der PKS
Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das bedeutet, dass bei der Stimmenauszählung im ersten Durchgang die Listen gewichtet werden. Dabei wird ausgezählt, wie viele Stimmen alle Personen einer Liste zusammen erzielen. Diese Zahl wird ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen. Daraus errechnet sich der Anteil der Sitze jeder Liste an der Gesamtzahl der Sitze in der Vertreterversammlung - für PP und KJP getrennt. Im zweiten Schritt wird ausgezählt, wie viele Stimmen auf jede Person innerhalb einer Liste entfallen. Dementsprechend wird die Rangfolge innerhalb der jeweiligen Liste festgelegt. Wer von einer Liste dann einen Sitz in der Vertreterversammlung erhält, wird schließlich innerhalb der Liste von oben nach unten von der Ranghöchsten (d.h. auf wen die meisten Stimmen entfallen) abwärts festgelegt.
2. Erläuterungen des Wahlvorganges
Die Wahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, auf dem die Listen und ihre Personen aufgeführt sind. Auf dem Stimmzettel können die zur Verfügung stehenden Stimmen sowohl an eine Liste als auch an einzelne Personen vergeben werden.
Sie erhalten die Wahlunterlagen Mitte September per Post. Die Wahlzeit ist vom 19.09. bis zum 09.10.23. Spätestens am Montag, den 09.10.23 um 18 Uhr müssen Ihre Stimmzettel in der Geschäftsstelle der PKS vorliegen.
3. Stimmenkontingent und Wahlmöglichkeiten
Die Stimmenanzahl, die jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte auf dem Stimmzettel vergeben darf, bestimmt sich über die Anzahl der Sitze ihrer Berufsgruppe in der Vertreterversammlung:
Jede*r PP darf insgesamt 19 Stimmen, jede*r KJP darf insgesamt 4 Stimmen vergeben, die unterschiedlich verteilt werden können. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten (bitte schauen Sie auch auf die Zahlenbeispiele unter 4.)
Reine Listenwahl
Sie entscheiden sich, ausschließlich eine Liste zu wählen. Auswahl und Reihenfolge der Personen auf der Liste akzeptieren Sie.
Bei der Auszählung werden die Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen, also 19 Stimmen für PP und 4 Stimmen für KJP auf dem Wahlvorschlag von oben nach unten abgetragen. Jede Person auf dem Wahlvorschlag kann maximal 3 Stimmen erhalten.
Reine Personenwahl
Sie möchten bestimmte Personen wählen, die auch auf unterschiedlichen Listen stehen können.
Dann geben Sie den von Ihnen favorisierten Personen maximal 3 Stimmen bis zu der Höhe der Ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden Stimmenanzahl (19 Stimmen für PP bzw. 4 Stimmen für KJP). Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 19 bzw. 4 Stimmen vergeben.
Reine Listenwahl mit Kumulieren
Sie entscheiden sich ausschließlich für eine bestimmte Liste. In dieser Liste möchten Sie dann zusätzlich einzelne Personen besonders unterstützen, um die Chancen, dass diese Personen wirklich einen Sitz bekommen, zu erhöhen oder um die Reihenfolge der Listenplatzierung zu verändern.
Sie verteilen also Stimmen an alle von Ihnen bevorzugten Personen, jeweils maximal drei.
Sollten Sie Ihre Stimmenanzahl nicht ausschöpfen, wird der Rest an die anderen Personen der Liste entsprechend ihrer Rangfolge von oben nach unten verteilt.
Listenwahl mit Panaschieren
Sie entscheiden sich für eine bestimmte Liste. Sie wollen die in der Liste vorgegebene Reihenfolge der Personen unverändert übernehmen. Zusätzlich möchten Sie einzelne Personen aus anderen Listen unterstützen.
Bei der Auszählung werden die Stimmen für die einzelnen Personen anderer Listen diesen gutgeschrieben (maximal 3 Stimmen pro Person). Alle freibleibenden Stimmen werden auf der angekreuzten Liste in der vorgegebenen Reihenfolge abgetragen (maximal 3 Stimmen pro Person).
Listenwahl mit Kumulieren und Panaschieren
Sie möchten vorrangig eine Liste wählen, innerhalb dieser Liste favorisierte Personen besonders unterstützen und zusätzlich einzelne Personen aus anderen Listen unterstützen.
Kreuzen Sie die gewünschte Liste an, geben Sie den Personen dieser Liste, die Sie besonders unterstützen wollen, maximal 3 Stimmen. Geben Sie einzelnen favorisierten Personen auf anderen Listen Stimmen (maximal 3 Stimmen pro Person).
Bei einem verbleibenden Rest an nicht vergebenen Stimmen werden diese auf Ihre gewählte Liste verteilt.
Wichtige Hinweise:
Wenn Sie einer Person mehr als 3 Stimmen geben oder die Ihnen zur Verfügung stehende Gesamtstimmenzahl (19 oder 4) überschreiten, dann gelten die Mehrstimmen als nicht abgegeben.
Wenn Sie mehrere Listen gekennzeichnet und Stimmen vergeben haben (auch ohne die Gesamtstimmzahl zu überschreiten), dann ist die Kennzeichnung der Listen unwirksam.
4. Zahlenbeispiele
Zur Veranschaulichung der Verteilung Ihrer Stimmkontingente haben wir Zahlenbeispiele für die verschiedenen Wahlmöglichkeiten erstellt. Haben Sie darüberhinaus weitere Fragen, steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Wann wurde das Wählendenverzeichnis ausgelegt?
Das Wählendenverzeichnis lag ab dem 17. Juli 2023 bis 24. Juli 2023 in der Geschäftsstelle der Kammer aus. Innerhalb dieser Zeit (Montag, Dienstag, Donnerstag 9-14 Uhr, Mittwoch und Freitag 9-14, 16-18 Uhr) hatten die Mitglieder das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres persönlichen Eintrages im Wählendenverzeichnis zu überprüfen. Darüber hinaus durften sie das Wählerverzeichnis nur insoweit einsehen, als sie Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit glaubhaft machen.
Eine Einsichtnahme ist nur unter Vorlage des Personalausweises möglich gewesen. Telefonische Auskünfte waren nicht möglich sind.