Aus Sorge um eine Verschlechterung des Kinderschutzes und die Aussetzung fundamentaler Prinzipien für eine vertrauensvolle Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern haben sich auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (BAG KIZ) 12 Fachverbände, Organisationen und Expert*innen auf ein gemeinsames Positionspapier verständigt. Ziel des Positionspapieres ist, die Fachöffentlichkeit für die möglichen Folgen der Regelung des § 4, Absatz 6 KKG (Zur praktischen Erprobung datenschutzrechtskonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz kann Landesrecht die Befugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten regeln) zu sensibilisieren und eine Debatte über Rahmenbedingungen gelingender Kooperation zwischen Jugendhilfe, Medizin und Psychotherapie anzustoßen.
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes unterstützt ausdrücklich dieses Positionspapier.
Im Saarland wurde der Passus im Saarländischen Heilberufekammergesetz aufgrund erheblicher Bedenken, die auch seitens der PKS im Rahmen einer Anhörung dargelegt werden konnten, nicht aufgenommen.