Seit dem 1. September 2020 gilt für die Praktische Tätigkeit I eine Mindestvergütung von 1000 Euro pro Monat.
Manuel Schauer, Justiziar der Psychotherapeutenkammer der Saarlandesr wird auf das neue Gesetz eingehen und kürzlich ergangene Gerichtsentscheidungen vorstellen.
Einladung und weitere Informationen finden Sie hier.
Informationsveranstaltung zu Mindestvergütung der PT1 – Was heißt das eigentlich genau?"
Dienstag, 16. November 2021, 18:30
Aufrufe : 573
Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ort Online via ZOOM