Fortbildungsveranstaltung mit Dipl.-Psych. Susanne Münnich-Hessel Vizepräsidentin der PKS, Mitarbeit in der Bund-Länder-AG Qualitätssicherung der Bundespsychotherapeutenkammer
Wir Psychotherapeut*innen (KJP und PP) nehmen an umfangreichen Maßnahmen zur Absicherung der Behandlungsqualität teil: Supervision, Intervision, Qualitätszirkel-Arbeit, Fort- und Weiterbildungsangebote kennzeichnen unseren Berufsalltag. Steigende Nachfrage und steigende Fallzahlen in der ambulant-psychotherapeutischen Versorgung führten in den letzten Jahren dennoch zunehmend zu politischen Forderungen nach standardisierten Qualitätssicherungsnachweisen für unser psychotherapeutisches Handeln.
In verschiedenen Gesetzgebungsverfahren wurden Qualitätssicherungsmaßnahmen einer sektorübergreifenden Qualitätssicherung für unsere psychotherapeutische Tätigkeit ausdifferenziert. Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019 wurde schließlich seitens des Gesetzgebers ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) erteilt, ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung bis zum 31.12.22 zu entwickeln.
Wie ist der aktuelle Stand? Sind die geplanten Maßnahmen sinnvoll? Was bedeuten sie für die psychotherapeutische Tätigkeit in unseren Praxen? Wird dann das Gutachterverfahren abgeschafft?
Nach einem aktuellen Überblick zum Sachstand erhalten Sie die Gelegenheit Fragen zu stellen, die bisherigen Ergebnisse einzuordnen und sich auszutauschen.
Die Veranstaltung ist bei der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes mit 3 Fortbildungspunkten akkreditiert.
Weitere Informationen finden Sie in der Einladung zur Veranstaltung.
Zur besseren Planbarkeit bitten wir Sie unbedingt um Voranmeldung bis zum 16.06.2023 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.