Der  Gesetzgeber  hat  mit  der  Regelung  des  § 95 d SGB für PP und KJP  die  Pflicht  zur  fachlichen  Fortbildung eingeführt; diese Pflicht gilt für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, für ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten sowie angestellte Ärzte bzw. Psychotherapeuten eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten.

Darüber hinaus besteht für alle Kammermitglieder gemäß der Berufsordnung (§ 15 BO-PKS) zur Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten eine berufsrechtliche Fortbildungsverpflichtung.

Die PKS erteilt ihren Mitgliedern auf schriftlichen Antrag ein Fortbildungszertifikat. Dieses kann – vorbehaltlich der Erfüllung der jeweils anwendbaren sozialrechtlichen Voraussetzungen – als Nachweis der Erfüllung der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht dienen. Das wird erteilt, wenn das Kammermitglied nachweist, dass es sich entsprechend dieser Fortbildungsordnung ausreichend fortgebildet hat.

Fortbildungspflicht für VertragspsychotherapeutInnen

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V

Zur Fortbildungsverpflichtung von Vertragspsychotherapeut*innen

 

Fortbildungspflicht für Angestellte im Krankenhaus

Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Tragende Gründe der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

Zur Forbildungsverpflichtung von Angestellten im Krankenhaus

 

Beantragung des Fortbildungszertifikats

(Bitte downloaden Sie zunächst das formular, um es dann ausfüllen zu können)

Liste der Einzelnachweise zur Zertifizierung

Stand: Juli 2023

Fortbildungspflicht für VertragspsychotherapeutInnen
Rechtliche Grundlage
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V 
Kommentierung
Zur Fortbildungsverpflichtung von VertragspsychotherapeutInnen 
Fortbildungspflicht für Angestellte im Krankenhaus
Rechtliche Grundlage
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses 
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kommentierung
Zur Fortbildungsverpflichtung von VertragspsychotherapeutInnen
Kommentierung:
Zur Forbildungsverpflichtung von Angestellten im Krankenhaus
Beantragung des Fortbildungszertifikats
Informationen zur Beantragung des Fortbildungszertifikats
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