Die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes regelt in Abschnitt B III den Bereich Gesprächspsychotherapie. Ziel der Weiterbildung im Bereich Gesprächspsychotherapie ist die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Gesprächspsychotherapeut/in" nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung. Gemäß § 21 Abs. 6 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) führt jede Kammer ein Verzeichnis der zur Weiterbildung zugelassenen Weiterbildungsstätten und der zur Weiterbildung befugten Kammermitglieder bzw. anderer zur Weiterbildung geeigneter befugter Personen.
 
 
Die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes regelt in Abschnitt B III den Bereich Gesprächspschotherapie. Ziel der Weiterbildung im Bereich Gesprächspschotherapie ist die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Systemische/r Psychotherapeut/in" nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung. Gemäß § 21 Abs. 6 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) führt jede Kammer ein Verzeichnis der zur Weiterbildung zugelassenen Weiterbildungsstätten und der zur Weiterbildung befugten Kammermitglieder bzw. anderer zur Weiterbildung geeigneter befugter Personen.