Die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes regelt in Abschnitt B den Bereich Klinische Neuropsychologie. Ziel der Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie ist die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Klinischer Neuropsychologe/Klinische Neuropsychologin“ nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung. Gemäß § 21 Abs. 6 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) führt jede Kammer ein Verzeichnis der zur Weiterbildung zugelassenen Weiterbildungsstätten und der zur Weiterbildung befugten Kammermitglieder bzw. anderer zur Weiterbildung geeigneter befugter Personen.

Termine des Prüfungsausschusses Klinische Neuropsychologie

Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Personen gemäß Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Stand: Mai 2023