Die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes regelt in Abschnitt B den Bereich Klinische Neuropsychologie. Ziel der Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie ist die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Klinischer Neuropsychologe/Klinische Neuropsychologin“ nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung. Gemäß § 21 Abs. 6 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) führt jede Kammer ein Verzeichnis der zur Weiterbildung zugelassenen Weiterbildungsstätten und der zur Weiterbildung befugten Kammermitglieder bzw. anderer zur Weiterbildung geeigneter befugter Personen.
Stand: Juli 2018
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Klinische Neuropsychologie gemäß Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Stand: April 2022
Stand: April 2022
Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Personen gemäß Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Stand: Feb 2021
Stand: Feb 2021