Systemische Therapie
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes kann ihren Mitgliedern auf Antrag bescheinigen, dass sie die Qualifikationsanforderungen für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie erfüllen. Mit dieser Bescheinigung können die Kammermitglieder die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Grundvoraussetzung ist die durch den Fachkundenachweis oder den Weiterbildungstitel nachgewiesene Qualifikation für die Systemische Therapie.
Diese Regelung gilt nur für den Bereich Systemische Therapie; bei den anderen Richtlinienverfahren sind die Landespsychotherapeutenkammern nicht für die Bescheinigung der Gruppentherapie zuständig.
Da Gruppentherapie nicht in dem hier definierten Umfang Bestandteil der Zusatzweiterbildung Systemische Therapie ist, kann der Nachweis nicht automatisch über die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie erbracht werden. Um sich von der Kammer die Befähigung zur Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bescheinigen zu lassen, nutzen Sie bitte folgendes Antragsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben mit den geforderten Nachweisen ein:
Antrag auf Bescheinigung der Befähigung zur Durchführung von Gruppentherapie im Bereich „Systemische Therapie“
Stand: Oktober 2022