Neumitglied
Wer wird Pflichtmitglied?
Sobald PsychotherapeutInnen ihren Beruf im Saarland ausüben, werden sie Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Sie stehen dann unter dem berufsrechtlichen Schutz und der Berufsaufsicht der Kammer. Neben dem allgemeinen Mitglieder-Service erhalten sie regelmäßig alle für die saarländischen PsychotherapeutInnen relevanten Informationen über unser Mitgliedermagazin FORUM (ePaper) (öffentliches Mitteilungsorgan der PKS) sowie über unsere Website. Über ganz aktuelle Angelegenheiten werden die Mitglieder zudem per elektronischem Newsletter informiert.
Wer kann freiwilliges Mitglied werden?
Die freiwillige Mitliedschaft steht Ihnen offen, wenn
- Sie sich im Saarland in der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen oder für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen befinden; Sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar zu den Organen der Kammer. (vgl. Saarländisches Heilberufekammergesetz - SHKG, §2) oder
- Sie als approbierte/r Psychologische/r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in Ihren Beruf nicht ausüben. Sie sind wahlberechtigt und wählbar zu den Organen der Kammer. Bei jeglicher Ausübung Ihres Berufes sind Sie verpflichtet, sich unmittelbar bei der jeweiligen Kammer als Pflichtmitglied zu melden.
Als freiwilliges Mitglied können Sie jederzeit Beratungsleistungen im Hinblick auf sämtliche berufsbezogenen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Sie erhalten ferner Zugang zu unserem öffentlichen Mitteilungsorgan "FORUM der Psychotherapeutenkammer" auf der Website der PKS und vierteljährlich das Organ aller Landeskammern und der Bundespsychotherapeutenkammer „Psychotherapeutenjournal“, in denen die Kammer Sie fortlaufend über all ihre regionalen und überregionalen Aktivitäten informiert. In unregelmäßigen Abständen werden Ihnen der elektronische Newsletter der PKS oder anlassbezogen Informationen per Post zugesandt.
- Sie sich im Saarland in der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen oder für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen befinden; Sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar zu den Organen der Kammer. (vgl. Saarländisches Heilberufekammergesetz - SHKG, §2) oder
- Sie als approbierte/r Psychologische/r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in Ihren Beruf nicht ausüben. Sie sind wahlberechtigt und wählbar zu den Organen der Kammer. Bei jeglicher Ausübung Ihres Berufes sind Sie verpflichtet, sich unmittelbar bei der jeweiligen Kammer als Pflichtmitglied zu melden.
Als freiwilliges Mitglied können Sie jederzeit Beratungsleistungen im Hinblick auf sämtliche berufsbezogenen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Sie erhalten ferner Zugang zu unserem öffentlichen Mitteilungsorgan "FORUM der Psychotherapeutenkammer" auf der Website der PKS und vierteljährlich das Organ aller Landeskammern und der Bundespsychotherapeutenkammer „Psychotherapeutenjournal“, in denen die Kammer Sie fortlaufend über all ihre regionalen und überregionalen Aktivitäten informiert. In unregelmäßigen Abständen werden Ihnen der elektronische Newsletter der PKS oder anlassbezogen Informationen per Post zugesandt.
Wie melde ich mich an?
Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS) in Verbindung. Die Meldeverpflichtung besteht für alle Pflichtmitglieder innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Mitgliedschaft (SHKG § 3 Abs. 1). Den Meldebogen schicken wir Ihnen dann zusammen mit anderen Unterlagen und Informationen gerne per Post zu; Sie können ihn sich aber auch direkt herunterladen (siehe rechte Spalte).