Die aktuelle Version der Muster-Weiterbildungsordnung finden Sie HIER.

Im Folgenden stellen wir Ihnen weitere nützliche Informationen und Hinweise rund um das Studium und die neue Weiterbildung zur Verfügung:

Beruf: Psychotherapeut*in – Was kommt nach dem Studium?

Psychotherapeut*innen erhalten künftig eine wissenschaftsbasierte, schon im Studium stärker praxis-orientierte Ausbildung. Seit dem 1. September 2020 ist die Ausbildung zur Psychotherapeut*in neu geregelt. Wer künftig in eigener Praxis für gesetzlich Krankenversicherte oder in einem Krankenhaus eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Wie für das Studium gibt es auch für die Weiterbildung Vorgaben. Diese Information gibt Student*innen einen Überblick über die psychotherapeutische Weiterbildung.

Die wichtigsten Neuerungen

Voraussetzungen der Weiterbildung
  • Studium der Psychotherapie1: dreijähriges Bachelorstudium und zweijähriges Masterstudium,
  • staatliche Prüfung,
  • staatliche Erlaubnis, selbstständig und eigenverantwortlich als „Psychotherapeut*in“ arbeiten zu können (Approbation).

Künftig kann die angehende „Psychotherapeut*in“ bereits nach einem Studium der Psychotherapie und einer staatlichen Prüfung die Approbation erhalten. Das neue Studium ist praxisorientierter und befähigt bereits zur Berufsausübung. Die neue Ausbildung aus Studium und Weiterbildung löst die bisherige Ausbildung aus Studium und postgradualer Ausbildung ab. Mit der neuen Struktur ist die Ausbildung zur Psychotherapeut*in damit künftig analog zur ärztlichen Ausbildung geregelt.

Weitere Informationen zum Studium und der Weiterbildung finden Sie in unserem Leitfaden Studium und Weiterbildung.

Informationen zum Studium und Übergangszeiten finden Sie unter Fragen und Antworten für Studierende - Studium und Übergangszeiten.


Information für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten

Gebiete der Weiterbildung

Die Weiterbildung führt zu einer fachlichen Qualifizierung in drei „Gebieten“ als:

  • „Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche“,
  • „Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene“,
  • „Fachpsychotherapeut*in für Neuropsychologische Psychotherapie“.

Die Weiterbildungsbefugte

Die Weiterbildungsbefugte verantwortet und gestaltet die Weiterbildung. Sie leitet persönlich die „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung“ an. Sie legt ein Curriculum vor, das festlegt, welche Inhalte wann, wie lange und unter wessen Anleitung vermittelt werden. Diese Inhalte richten sich nach der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer und der Richtlinie zum Gegenstandskatalog, der noch erarbeitet wird. Falls Inhalte nicht in der eigenen Weiterbildungsstätte vermittelt werden, sollte dies im Curriculum ausdrücklich aufgeführt werden. Alle Weiterbildungsinhalte und -zeiten werden in einem „Logbuch“ dokumentiert und durch Zeugnisse und Nachweise belegt. Die Befugte* wirkt bei der Dokumentation der Weiterbildung im Logbuch mit, stellt Zeugnisse aus und führt Zwischen- und Abschlussgespräche mit den Weiterzubildenden.

Die Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildung erfolgt in Weiterbildungsstätten in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Zur ambulanten Versorgung gehören zum Beispiel Weiterbildungs- und Hochschulambulanzen sowie Praxen und Medizinische Versorgungszentren. Die stationäre Versorgung umfasst insbesondere stationäre oder teilstationäre Einrichtungen der Psychiatrie, der Psychosomatik, der Neurologie, der Suchtrehabilitation sowie des Maßregelvollzugs. Zum institutionellen Versorgungsbereich gehören zum Beispiel Einrichtungen der Jugendhilfe, der Organmedizin, der somatischen Rehabilitation, des Justizvollzugs, der Suchthilfe, der Behindertenhilfe, der Sozialpsychiatrie, der Sozialpädiatrie, der Gemeindepsychiatrie, der Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste.

Eine Weiterbildungsstätte muss mindestens eine Weiterbildungsbefugte haben, die für die Leitung der Weiterbildung verantwortlich ist.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten.