Mitgliedschaft von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA)

Die freiwillige Mitgliedschaft steht Ihnen offen, wenn Sie sich im Saarland in der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten oder für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befinden. Als PiA Sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar zu den Organen der Kammer (vgl. Saarländisches Heilberufekammergesetz - SHKG, §2).

Als freiwilliges Mitglied können Sie jederzeit Beratungsleistungen im Hinblick auf sämtliche berufsbezogenen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Sie erhalten unsere öffentlichen Mitteilungsorgane "Forum der Psychotherapeutenkammer", das Organ aller Landeskammern und der Bundespsychotherapeutenkammer „Psychotherapeutenjournal“ und unseren monatlichen elektronischen Newsletter, in denen Sie fortlaufend über alle regionalen und überregionalen Aktivitäten informiert werden.

Einschlägige Regelungen im Saarländisches Heilberufekammergesetz – SHKG

§ 2 – Kammermitglieder

(1a) Personen, die sich im Saarland in der praktischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker oder nach § 84 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Verbindung mit § 27 des Psychotherapeutengesetzes nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befinden, steht der freiwillige Beitritt offen. Sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar zu den Organen der Kammer.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung:

Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS) in Verbindung.

 

 

Geschäftsstelle

Scheidter Str. 124

66123 Saarbrücken
0681 95455-56
0681 95455-58 (Fax)
kontakt@ptk-saar.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr