Sachverständige
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes hat am 11.03.2013 eine Verwaltungsvorschrift zur Führung der Liste gerichtlich und behördlich tätiger Sachverständiger erlassen, die mit Veröffentlichung im Mitteilungsorgan der Kammer zum 01.04.2013 in Kraft getreten ist.
Mit der Erteilung der Approbation verfügen Kammerangehörige analog Fachärzt*innen in den entsprechenden Fachgebieten über die Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde im Bereich Psychotherapie. Zur Berufsausübung gehören neben Diagnostik und Psychotherapie bei psychischen Störungen und weiteren heilkundlichen und beratenden psychotherapeutischen Tätigkeiten auch gutachterliche Tätigkeiten. Die Landespsychotherapeutenkammern haben sich darauf verständigt, die Kompetenzen ihrer Mitglieder in wesentlichen Bereichen der Sachverständigentätigkeit den Gerichten zur Verfügung zu stellen. Dazu wurden Qualitätsstandards für die Fortbildung der Gutachterinnen und Gutachter definiert und eine curriculare Fortbildung festgelegt, die sie für unterschiedliche Felder der Gutachtentätigkeit (sog. Spezialisierungsmodule) qualifizieren. Die Verwaltungsvorschrift der PKS regelt die Vorschriften des Eintrags in die Sachverständigenliste auf Grundlage der Qualitätsstandards der Ländervereinbarungen.
Liste der gerichtlich und behördlich tätigen Sachverständigen.