Mitgliedschaft

Anmeldung neuer Mitglieder

Mit der Approbation beginnt die Mitgliedschaft in der Kammer. Es besteht, auf der Grundlage des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bei der Kammer zu melden.

Neu approbierte Psychotherapeut*innen oder neu in den Zuständigkeitsbereich der PKS umgesiedelte Psychotherapeut*innen können hier den Meldebogen aufrufen und ausdrucken.

Meldeordnung

Datenschutzinformation

Änderungsmitteilung

Veränderungen Ihrer persönlichen oder beruflichen Daten sind ebenfalls innerhalb von zwei Wochen der Kammer zu übermitteln, z.B. bei der privaten oder beruflichen Anschrift, bei der E-Mail-Adresse und bei der beruflichen Tätigkeit (Änderung des Arbeitsgebers, Zulassungserwerb, Erwerb weiterer berufliche Qualifikationen).

Kammerbeitrag

Die Psychotherapeutenkammer finanziert sich aus den Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder. Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Beiträge sind die Satzung und die Beitragsordnung, die von der Vertreterversammlung beschlossen und von der Aufsichtsbehörde (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) genehmigt wurde.

Die Vertreterversammlung beschließt jährlich die Beitragstabelle, auf deren Grundlage der individuelle Kammerbeitrag bemessen wird. Grundlage der Bemessung sind alle Einkünfte aus psychotherapeutischer Tätigkeit angewendet.

Psychotherapeutische Tätigkeit: Die psychotherapeutische Berufsausübung umfasst jede Tätigkeit, bei der berufsspezifische Fachkenntnisse vorausgesetzt, angewendet oder verwendet werden (z.B. Ausübung von Psychotherapie, Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Supervision, Beratung, als Gutachter, im Publikations- und Verlagswesen, in Wirtschaft und Verwaltung sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in der Berufspolitik und Gremien der Selbstverwaltung).

Veranlagung zum Kammerbeitrag: Für die Veranlagung zum Kammerbeitrag ist die Kopie des Einkommensteuerbescheides des vorvergangenen Jahres erforderlich, aus dem die Einkünfte aus psychotherapeutischer Tätigkeit ersichtlich sind. Alternativ kann eine entsprechende Bescheinigung des Steuerberaters vorgelegt werden.

Beitragsordnung 2023

Beitragsordnung 2024

Veranlagungsvordruck 2024

Fragen und Antworten zum Beitragseinzug 2024

Ablauf der Beitragserhebung 2024

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat

Bankverbindung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN DE31 3006 0601 0005 8347 32
BIC: DAAEDEDDXXX