Aufgaben und Profil der Kammer
Alle Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen, die ihren Beruf im Saarland ausüben, sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Diese Pflichtmitgliedschaft ist im Heilberufekammergesetz des Saarlandes festgelegt.
Gründung
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist die berufsständische Selbstverwaltung der gegenwärtig circa 800 saarländischen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) und Psychotherapeut*innen (Pt). Sie wurde 2003 als jüngste der fünf saarländischen Heilberufekammern (Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammer) errichtet.
Tätigkeitsfelder
Rund die Hälfte der Mitglieder sind in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens tätig, wie in Krankenhäusern und Rehakliniken, in schulpsychologischen Diensten, in Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Betreuung oder Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen. Die andere Hälfte ist innerhalb der ambulanten Krankenbehandlung als Fachgruppe zusammen mit den ärztlichen Psychotherapeut*innen in die vertragspsychotherapeutische Versorgung integriert und arbeitet als Vertragspsychotherapeut*innen in eigener Praxis. Die Fachgruppe der Vertragspsychotherapeut*innen steht zudem in der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes.
Aufgaben der Kammer
Das Saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat die Regelung berufsbezogener Belange in die Hände der jeweiligen Heilberufekammern gegeben. Unsere wesentlichen Aufgaben sind:
- Sicherstellung der Qualifikation der Kammermitglieder und Förderung der Qualität bei der Berufsausübung:
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes fördert den Erhalt und die Entwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Berufsausübung. Sie fördert die Psychotherapieentwicklung, Forschung, Qualifikationssicherungsmaßnahmen und Kooperation mit anderen Heilberufen. Sie setzt sich für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Zusatzqualifikationen ein und führt selbst Fortbildungsveranstaltungen durch. - Berufsaufsicht:
Die Kammer wacht über die Erfüllung der Berufspflichten und die Wahrung der Berufsrechte ihrer Mitglieder, die in der Berufsordnung festgeschrieben sind. - Beschwerden:
Die Kammer geht Beschwerden über Kammermitglieder nach. - Information:
Patient*innen mit psychischen Problemen oder Ratsuchende erhalten Auskunft über wohnortnahe Mitglieder, deren Tätigkeitsprofile und Informationen über Therapieverfahren. Dazu unterhält die PKS mit psychinfo einen elektronischen Informationsdienst. Alle Vertragspsychotherapeut*innen sind als Mitglieder der KVS zusätzlich in den Psychotherapeutensuchdienst der KVS eingetragen. Darüber hinaus informiert die Kammer in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit über aktuelle berufspolitische Themen und Entwicklungen. - Weitere Aufgaben:
Die PKS beteiligt sich an Projekten und ist Mitglied in Initiativkreisen wie dem Saarländischen Bündnis gegen Depression, der Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland, „Das Saarland lebt Gesund“, dem Netzwerk Patientensicherheit oder der Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsversorgung. Sie richtet Fachtagungen aus, in denen Fragen, die die Berufsausübung betreffen, behandelt und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.Die Kammer berät Behörden bei ihrer Verwaltungstätigkeit und in Fragen der Gesetzgebung.
Die Kammer ist Mitglied in der Bundespsychotherapeutenkammer und arbeitet dort in verschiedenen Gremien mit, wie zum Beispiel bei der Entwicklung der Musterweiterbildungsordnung und deren Anpassung an saarländische Belange.