Aufgaben der Kammer

Alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Saarland sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Diese Pflichtmitgliedschaft ist im Heilberufekammergesetz des Saarlandes festgelegt.

Gründung

Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist die berufsständische Selbstverwaltung der gegenwärtig circa 790 saarländischen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP). Sie wurde 2003 als jüngste der fünf saarländischen Heilberufekammern (Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammer) errichtet. Vorausgegangen war eine jahrzehntelang andauernde unbefriedigende Situation in Deutschland, die es Psycholog*innen und Sozial-/Pädagog*innen trotz hochqualifizierter klinischer Ausbildung in unterschiedlichen Psychotherapieverfahren lediglich erlaubte, psychisch kranke Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche in Delegation eines Facharztes oder einer Fachärztin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes wurden 1998 die beiden Heilberufe des PP und KJP geschaffen, die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ gesetzlich geschützt und damit auch der Erstzugang für Patient*nnen zur Behandlung bei PP bzw. KJP mit der Gesundheitskarte möglich.

Tätigkeitsfelder

Rund die Hälfte der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens tätig, wie in Krankenhäusern und Rehakliniken, in schulpsychologischen  Diensten, in Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Betreuung oder Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen. Die andere Hälfte der PP und KJP sind innerhalb der ambulanten Krankenbehandlung als Fachgruppe zusammen mit den ärztlichen Psychotherapeut*innen in die vertragspsychotherapeutische Versorgung integriert und arbeiten als Vertragspsychotherapeut*innen in eigener Praxis. Die Fachgruppe der Vertragspsychotherapeut*innen steht zudem in der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes

Aufgaben der Kammer

Das Saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat die Regelung berufsbezogener Belange in die Hände der jeweiligen Heilberufekammern gegeben. Unsere wesentlichen Aufgaben sind:

  • Sicherstellung der Qualifikation der Kammermitglieder und Förderung der Qualität bei der Berufsausübung:
    Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes fördert den Erhalt und die Entwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Berufsausübung. Sie fördert die Psychotherapieentwicklung, Forschung, Qualifikationssicherungsmaßnahmen und Kooperation mit anderen Heilberufen. Sie setzt sich für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Zusatzqualifikationen ein und führt selbst Fortbildungsveranstaltungen durch.
  • Berufsaufsicht:
    Die Kammer wacht über die Erfüllung der Berufspflichten und die Wahrung der Berufsrechte ihrer Mitglieder, die in der Berufsordnung festgeschrieben sind.
  • Beschwerden:
    Die Kammer geht Beschwerden über Kammermitglieder nach.
  • Information:
    Patient*innen mit psychischen Problemen oder Ratsuchende erhalten Auskunft über wohnortnahe PP und KJP, deren Tätigkeitsprofile und Informationen über Therapieverfahren. Dazu unterhält die PKS mit psychinfo einen elektronischen Informationsdienst. Alle Vertragspsychotherapeut*innen sind als Mitglieder der KVS zusätzlich in den Psychotherapeutensuchdienst der KVS eingetragen. Darüber hinaus informiert die Kammer in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit über aktuelle berufspolitische Themen und Entwicklungen.
  • Weitere Aufgaben:
    Die PKS beteiligt sich an Projekten und ist Mitglied in Initiativkreisen wie dem Saarländischen Bündnis gegen Depression, der Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland, „Das Saarland lebt Gesund“, dem Netzwerk Patientensicherheit oder der Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsversorgung. Sie richtet Fachtagungen aus, in denen Fragen, die die Berufsausübung betreffen, behandelt und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

    Die Kammer berät Behörden bei ihrer Verwaltungstätigkeit und in Fragen der Gesetzgebung.

    Die Kammer ist Mitglied in der Bundespsychotherapeutenkammer und arbeitet dort in verschiedenen Gremien mit, wie zum Beispiel bei der Entwicklung der Musterweiterbildungsordnung und deren Anpassung an saarländische Belange.