Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Die Akkreditierung einer Veranstaltung kann bei der PKS beantragt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig – nach Möglichkeit zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin – gestellt werden. Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten. Der Fortbildungsveranstalter ist berechtigt, auf die Akkreditierung durch die Kammer öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Teilnahmebescheinigungen auszustellen.

Bitte verwenden Sie diese Formulare:

Antrag zur Akkreditierung von Fortbildungen (ausser der Kategorie E): Antrag_FortbildungsveranstaltungenABCDFGH

Antrag zur Akkreditierung von Fortbildungen der Kategorie E – Supervision, Intervision, Qualitätszirkel, Balint-Gruppe, Selbsterfahrung: Antrag_FortbildungsveranstaltungenE

Formular zum Nachweis zu stattgefundenen Fortbildungsveranstaltungen der Kategorie E: Nachweis_Fortbildungsveranstaltungen

Bitte reichen Sie diesen ausgefüllten Nachweis zusammen mit einer Teilnehmendenliste und den dazu gehörigen Unterschriften der Teilnehmenden jährlich bei der PKS ein. Sie können dann einen Antrag auf erneute Akkreditierung (Folgeantrag) stellen. Weitere Hinweise zur Akkreditierung finden Sie hier: Hinweise_zur_Akkreditierung