Ausbildung
Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist eine Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in Voraussetzung für die Ausübung von Psychotherapie. Die Ausbildung muss an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut erfolgen.
Im Saarland sind dies:
Nähere Informationen zu Inhalten und Ablauf der Ausbildung erhalten Sie bei den Ausbildungsinstituten.
Bei Fragen zu Ausbildungs-, Prüfungs- und Approbationsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für Gesundheitsberufe/das Landesprüfungsamt im Saarland.