Begutachtung / Sachverständige
Was tun psychologische Sachverständige? Wer beauftragt sie und zu welchen Fragestellungen?
Psychologische Sachverständige werden von Richter*innen oder Behörden mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Sie werden daher auch als forensische Psycholog*innen bezeichnet. Tätig werden sie im Straf- und Strafvollstreckungsrecht, im Familienrecht sowie in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, im Sozial- und Zivilrecht sowie im Verwaltungsrecht. Das Gericht nutzt die psychologischen Gutachten zur Entscheidungsfindung und sachkundigen Beurteilung des jeweiligen Falls. Die Sachverständigen können auch zur Anhörung und Erörterung der Frage ins Gericht oder in die Behörde eingeladen werden.
Was zeichnet psychologische Sachverständige mit einer Approbation als psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aus?
Approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen verfügen über ein Universitätsstudium sowie eine psychotherapeutische Ausbildung, in welcher umfassende Kenntnisse zur Diagnose sowie zum Verlauf und zur Behandlung psychischer Störungen erworben werden. Da es in der Begutachtung zumeist um Fragen von hoher Bedeutung und teils erheblichen Auswirkungen für die Beteiligten und ihr Umfeld geht, kann die psychotherapeutische Kompetenz und Erfahrung ein Mehr an Sicherheit bieten.
Wen führt die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes in ihrer Liste der Sachverständigen auf?
Die im Folgenden angeführten Sachverständigen haben eine von der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes anerkannte curriculare Fortbildung zur gutachterlichen Tätigkeit für die jeweiligen Fachbereiche absolviert. Die Qualität der gutachterlichen Tätigkeit wird von der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gemäß der Verwaltungsvorschrift geprüft. Die Liste wird den saarländischen Gerichten mit halbjährlicher Aktualisierung zur Verfügung gestellt.
Liste der anerkannten Sachverständigen.
Sie sind Kammermitglied und interessieren sich für eine Tätigkeit als Psychologische/r Sachverständige*r in der PKS? – Sie möchten gerne mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten psychologischer Gutachten erfahren?
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen gerne per Mail an die kontakt@ptk-saar.de.

