Satzung und Ordnungen der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Satzung, Fassung vom Oktober 2022

Geschäftsordnung, Fassung vom Oktober 2022

Berufsordnung, Fassung vom Dezember 2024

Meldeordnung, Fassung vom November 2004

Beitragsordnung 2024, Fassung vom Januar 2024

Beitragsordnung 2025, Fassung vom Dezember 2024

Fortbildungsordnung, Fassung vom September 2022

Weiterbildungsordnung PP/KJP, Fassung vom Dezember 2024

Weiterbildungsordnung Pt, Fassung vom Dezember 2024

Gebührenordnung Fassung vom Dezember 2024

Regelung der Aufwandsentschädigungen und Reisekosten, Fassung vom Dezember 2024

Haushalts- und Kassenordnung, Fassung vom Oktober 2004

Wahlordnung, Fassung vom Mai 2023

Schlichtungsordnung, Fassung vom August 2021

Verwaltungsvorschrift der PKS zur Führung der Liste gerichtlich und behördlich tätiger Sachverständiger, Fassung vom März 2013

Satzung und Ordnungen der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier.

 

Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SHKG

Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SHKG hat die Psychotherapeutenkammer Saarland vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Vertreterversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, und damit dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2018/958 auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

Die aktuellen Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften werden mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung der Vertreterversammlung auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, postalisch oder per E-Mail ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums bei der Psychotherapeutenkammer Saarland eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Psychotherapeutenkammer nur verpflichtet ist, die Stellungnahmen auf ihre Relevanz für die Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen; eine Rückmeldung erfolgt grundsätzlich nicht.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte postalisch an:
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Scheidter Straße 124, 66123 Saarbrücken. Oder per E-Mail an kontakt@ptk-saar.de.

Im Zeitraum vom 14.06.24 bis zum 28.06.24 war die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen veröffentlicht. Stellungnahmen gab es keine.

Im Zeitraum vom 23.07.24 bis zum 06.08.24 war die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen veröffentlicht. Stellungnahmen gab es keine.