Psychiatriekommission im Regionalverband Saarbrücken gegründet

April 2024. ‚Unter Führung des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes wurde eine regionale Psychiatriekommission gebildet. Nach einem Auftakttreffen Anfang dieses Jahres haben kürzlich beim zweiten Treffen insgesamt über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Bereich der ambulanten und stationären Versorgung psychisch kranker Menschen und der Selbsthilfe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Auch die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gehört zu den Kooperationspartner*innen. Die Kooperationsvereinbarung (…) regelt die Ziele, Zielgruppen und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Trägern und Leistungserbringern sowie den im Regionalverband tätigen Anbietern der Selbsthilfe. Die Geschäftsführung der Psychiatriekommission obliegt dabei dem Regionalverband Saarbrücken.

„Diese Kooperationsvereinbarung ebnet den Weg für eine Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen im Regionalverband. Bereits die ersten Treffen haben dabei gezeigt, mit welch großem Engagement die Akteurinnen und Akteure ihre Ressourcen bündeln und zielgerichtet zum Wohle der psychisch kranken Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, so Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Diskussionen über die Versorgungslandschaft und über eine effektive Zusammenarbeit führten bereits zur Bildung erster Arbeitsgruppen. Themen wie beispielsweise Sensibilisierung, Aufklärung, Prävention und Entstigmatisierung von psychisch Kranken sind dabei erste Ansatzpunkte für die institutionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Mitglieder der regionalen Psychiatriekommission treffen sich künftig zweimal jährlich zu einer Versammlung. Das nächste Treffen ist Anfang Oktober 2024 geplant.

Hintergrund:

Am 15. April 2022 ist das Saarländische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf zu stärken. Einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes stellen Zusammenarbeit und Prävention dar. Auf der Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken soll so je eine regionale Psychiatriekommission gebildet werden. Hierzu sollen sich alle wesentlichen Träger und Leistungserbringer sowie die Angebote zur Selbsthilfe zum Zwecke der Kooperation zusammenschließen.‘ (Quelle: Presseinfo des Regionalverbands Saarbrücken, Kontakt: Denny Sturm).