Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen: Bund-Länder AG Umsetzung plus – Bericht aus dem Arbeitstreffen

19.03.2024

Am 18. März 2024 trafen sich – online – Präsidien, Referent*innen und Geschäftsführungen aller Landeskammern in einem halbtägigen Arbeitstreffen. Es war der zweite Termin in diesem Kontext. Die Arbeitsgemeinschaft setzt den länderübergreifenden, intensiven Austausch der letzten Jahre fort, der von der BPtK auf präsidialen, auf Referent*innen- und auf juristischer Ebene organisiert wurde und wird. Mehrere weitere Arbeitstreffen sind terminiert.

Ziel der Arbeitstreffen ist, die Musterweiterbildungsordnung der BPtK und die Weiterbildungsordnungen in den Landeskammern optimal an die Anforderungen anzupassen, die sich im Rahmen der Umsetzung der Weiterbildungsordnungen ergeben.

Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, äußerte sich ja bereits im letzten Sommer bei ihrem Besuch im Saarland dahingehend, dass die Weiterbildungsordnungen ein „lebendes System“ seien und laufende Anpassungen in den nächsten Jahren erforderlich sein werden.

Was bedeutet das für das Saarland?

Die Musterweiterbildungsordnung wird aktuell, organisiert durch den Vorstand, in einer Weiterbildungskommission insbesondere so angepasst, dass sie konform zum Saarländischen Heilberufekammergesetz (SHKG) formuliert ist. Wir planen die Verabschiedung durch die Vertreterversammlung im Juli. Noch liegen bei uns keine Anfragen von Kandidat*innen oder Weiterbildungsstätten vor. Wir gehen davon aus, dass wir auch kontinuierlich an der praktischen Umsetzung der saarländischen Weiterbildungsordnung arbeiten werden, so wie es auch andere Kammern tun. Die erste Fassung wird also nicht der „letzte Wurf“ sein.

Was wurde am 18. März besprochen?

Die unklare Finanzierungssituation ist für alle Kammern belastend und behindert die Arbeit der Referate. Für die Weiterbildungsstätten ist die Frage in allen Bundesländern nach wie vor mehr als kritisch.

Unabhängig davon arbeiten viele andere Kammern bereits an Anträgen der Weiterbildungsstätten, entwickeln hier Prozesse und Detailoptimierungen in der Durchführung der Ordnungen. Die meisten Zulassungen von Stätten gibt es aktuell in der OPK.

Viele Kammern führen Informationsveranstaltungen durch, um interessierte Stätten und Befugten mit den Details der Weiterbildungsordnung vertraut zu machen.

Einige interessante Detailfragen:

Hinzuziehung von Befugten, auch von „außerhalb“ der Weiterbildungsstätte,

Kooperationen von ambulanten und stationären Weiterbildungsstätten, insbesondere die Koordination und Organisation von Weiterbildungszeiten im 5-Jahres-Zeitraum,

Zeitdauer der theoretischen Weiterbildung und zugeordneter Zeitraum der Befugnis,

Bearbeitung von Anträgen, die Verbünde aus Ambulanzen und Instituten, mit an unterschiedlichen Orten tätigen Befugten stellen,

Anwesenheit oder Ansprechbarkeit von Weiterbildungsbefugten und deren Vertretungen,

Anrechnung von Weiterbildungszeiten im Ausland,

(finanzielle) Regelung der Selbsterfahrung in der institutionellen Weiterbildung,

Form und Inhalt von Weiterbildungscurricula, die von den Stätten bereitgestellt werden.

Ein vorläufiges Fazit: Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt in ihrer praktischen Umsetzung eine große Zahl von bundesweit einheitlichen Anpassungen mit sich. Die Aufgaben der Landeskammern werden, im Unterschied zur bisherigen Weiterbildungsordnung, deutlich differenzierter und umfangreicher.

Treffen der saarländischen Ausbildungsinstitute und des PKS-Vorstands mit Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung: Dialog zur Weiterbildungssituation des psychotherapeutischen Nachwuchses

Am 21. Februar trafen sich Vertreter*innen der fünf saarländischen Ausbildungsinstitute (Institut für Aus- und Weiterbildung in klinischer Verhaltensmedizin an der Median Klinik Berus/IVV; Saarländisches Institut zur Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie/SIAP; Saarländisches Institut für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/SITP; Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie/SIPP; Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie Saarbrücken an der Universität des Saarlandes/WIPS) und der PKS-Vorstand mit dem saarländischen Gesundheitsminister, Herrn Dr. Magnus Jung, zum Dialog über die Weiterbildungssituation für den psychotherapeutischen Nachwuchs. Der Austausch konzentrierte sich auf Themen, wie die Verpflichtung zur zeitnahen Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Aus- und Weiterbildung, die offenen Fragen der Finanzierung, die Herausforderungen und anstehenden Veränderungen in der Organisation der potenziellen Weiterbildungsstätten sowie die aktuelle Versorgungssituation bei Erhalt der für die Versorgung notwendigen Verfahrensvielfalt. Herr Minister Dr. Jung sicherte nach dem konstruktiven Austausch zu, auch andere zentrale Akteure des Gesundheitswesens auf Landes- und Bundesebene nochmals aktiv für die aktuell schwierige Situation der Psychotherapeut*innenschaft zu sensibilisieren: So soll u. a. auf Landesebene der Austausch mit der saarländischen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen intensiviert werden und auf Bundesebene geprüft werden, ob das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2024 platziert werden könne.

Vor zwanzig Jahren: ERSTE konstituierende Sitzung der ERSTEN Vertreterversammlung

Am 4. Februar 2004 traf sich die Vertreterversammlung der PKS zu ihrer konstituierenden Sitzung.

Bitte lesen Sie hier die erste Ausgabe des FORUMs.

Pilotprojekt „Onlineberatung“ – Frauennotruf

Die Psychotherapeutenkammer war im Jahr 2023 im Begleitausschuss des Pilotprojekts Onlineberatung tätig. Bitte finden Sie hier den Abschlussbericht.

Stepped-Care-Programm

Das Stepped-Care-Programm zur Förderung von Resilienz und Reduktion psychischer Belastung bei jugendlichen Schüler*innen – STRESS-Care hat den Förderbescheid des Innovationsfonds (über 75.000 Euro für die Erstellung des Vollantrages) erhalten. Wenn dieser Vollantrag genehmigt wird, kann das Projekt starten.

Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS) begrüßt das im Rahmen des Projekts verfolgte Anliegen. Die Etablierung eines Stepped-Care-Programms im Bereich der Prävention und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des Projekts hat nach unserer Auffassung ein großes Potenzial zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung beizutragen. Mehrere Studien zeigen die aktuelle hohe psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen. Die PKS hat deshalb das Projekt in einem Letter of Intent unterstützt.