Weiterbildungsordnungen

Mit der Reform des Gesetzes zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen (2019) wurde die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen neu geregelt. Nach einem Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung, welches nun mit der Approbation abschließt – und auch an der Universität des Saarlandes seit letztem Jahr möglich ist – kann eine fachpsychotherapeutische Qualifizierung („Weiterbildung“) angeschlossen werden. Die Grundlage bildet die „Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen“.

Am 03. Juli 2024 trat die Vertreterversammlung zusammen, um unter anderem über diese von der temporären, vom PKS-Vorstand gebildeten, Weiterbildungskommission in den vergangenen Monaten intensiv erarbeitete Weiterbildungsordnung (WBO) für unseren psychotherapeutischen Nachwuchs im Saarland abzustimmen. Mit Stolz und Freude können wir hiernach berichten, dass die neue WBO, die sich bewusst eng an der kammerübergreifenden Muster-WBO orientieren sollte, von der Vertreterversammlung in besagter Sitzung einstimmig beschlossen wurde. Am 08. August 2024 hat die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, die von der Vertreterversammlung beschlossene WBO für das Saarland genehmigt. Sie wird im kommenden FORUM der PKS veröffentlicht.

Neben dieser Weiterbildungsordnung haben wir der Vertreterversammlung (VV) eine überarbeitete Fassung der WBO für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vorgestellt. Diese liegt der VV zur Beschlussfassung vor. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wird sie auch im kommenden FORUM veröffentlicht werden.