Beitragsstabilisierungsgesetz: Informationen für unsere Mitglieder
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist verabschiedet — viele Detailfragen sind jedoch noch offen. Nicht alle Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt abschließend beurteilen; einzelne Regelungen bedürfen noch der Konkretisierung. Die konkreten Abrechnungsregeln werden erst mit den Honorarverteilungsmaßstäben der Kassenärztlichen Vereinigungen zum 1. Januar 2027 feststehen. Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen ausdrücklich Nachbesserungen angekündigt, die in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause gesetzlich verankert werden sollen — deren Reichweite ist derzeit noch nicht absehbar.
Dieses Dokument gibt den aktuellen Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Es handelt sich um eine erste Orientierungshilfe, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzt.
