Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen

Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum.

Die Weiterbildungsordnung der PKS finden Sie hier.

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten Personen, also von im jeweiligen Bereich besonders erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.

Eine Übersicht zu den Befugten und Stätten geben wir Ihnen hier:

Zur Weiterbildung Gesprächspsychotherapie

Verzeichnis der zur Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie befugten Personen
Stand September 2024  WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_GT

Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Gesprächspsychotherapie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_GT

Zur Weiterbildung Klinische Neuropsychologie

Verzeichnis der zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie befugten Personen
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_NP

Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Klinische Neuropsychologie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_NP

Zur Weiterbildung Systemische Therapie

Verzeichnis der zur Weiterbildung in Systemischer Therapie befugten Personen
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_ST

Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Systemische Therapie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_ST

Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung. Informationen zu den jeweiligen Anträgen finden Sie hier:

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Gesprächspsychotherapeut*in

Stand: Juni 2024 WBPPKJP_Antrag_Zusatzbezeichnung_GT

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische*r Psychotherapeut*in

Stand: Juni 2024 WBPPKJP_Antrag_Zusatzbezeichnung_ST

Antrag auf Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie

Die PKS kann ihren Mitgliedern auf Antrag bescheinigen, dass sie die Qualifikationsanforderungen für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie erfüllen. Mit dieser Bescheinigung können die Kammermitglieder die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Grundvoraussetzung ist die durch den Fachkundenachweis oder den Weiterbildungstitel nachgewiesene Qualifikation für die Systemische Therapie.
Diese Regelung gilt nur für den Bereich Systemische Therapie; bei den anderen Richtlinienverfahren sind die Landespsychotherapeutenkammern nicht für die Bescheinigung der Gruppentherapie zuständig.

Da Gruppentherapie nicht in dem hier definierten Umfang Bestandteil der Zusatzweiterbildung Systemische Therapie ist, kann der Nachweis nicht automatisch über die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie erbracht werden. Um sich von der Kammer die Befähigung zur Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bescheinigen zu lassen, nutzen Sie bitte folgendes Antragsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben mit den geforderten Nachweisen ein:

Antrag auf Bescheinigung der Befähigung zur Durchführung von Gruppentherapie im Bereich „Systemische Therapie“ (Stand: September 2024) WBPPKJP_Antrag_Gruppentherapie__ST

Schließlich finden Sie hier die Musterweiterbildungsordnung PP KJP der BPtK in der Fassung vom 43. DPT: MWBO PP KJP