Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen
Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.
Die für das Saarland gültige Weiterbildungsordnung (PP/KJP) finden Sie hier.
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten Personen, also von im jeweiligen Bereich besonders erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.
Übersichten zu den Weiterbildungsbefugten, den Weiterbildungsstätten und den von der Kammer anerkannten Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen
Gesprächspsychotherapie
Zur Weiterbildung Gesprächspsychotherapie
Verzeichnis der zur Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie befugten Personen
Stand September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_GT
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Gesprächspsychotherapie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_GT
Klinische Neuropsychologie
Zur Weiterbildung Klinische Neuropsychologie
Verzeichnis der zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie befugten Personen
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_NP
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Klinische Neuropsychologie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_NP
Systemische Therapie
Zur Weiterbildung Systemische Therapie
Verzeichnis der zur Weiterbildung in Systemischer Therapie befugten Personen
Stand: Februar 2025 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_ST
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Systemische Therapie
Stand: Februar 2025 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_ST
Von der Kammer anerkannte Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen
Antragsformulare:
Antragsformulare für Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen
Zur Anerkennung durch die Kammer: Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in
Zur Hinzuziehung durch die Stätte: Antrag auf Genehmigung einer Hinzuziehung
Die Anträge können auf Anfrage auch im Word-Format bereitgestellt werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen sehr gerne bei Fragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über kontakt@ptk-saar.de, wir melden uns umgehend zurück.
Die Prüfung der Anträge dauert voraussichtlich zwei Monate:
Nach der formalen Prüfung durch die Geschäftsstelle erfolgt eine fachliche Sichtung durch den Vorstand und eine Beratung in der Vorstandssitzung. Gegenenfalls werden zu einzelnen Anträgen weitere fachkundige Mitglieder befragt. Eine Entscheidung über die Anträge trifft der Vorstand (§ 13 Abs. 4 SHKG).
Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Gesprächspsychotherapeut*in
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung. Informationen zu den jeweiligen Anträgen finden Sie hier:
Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Gesprächspsychotherapeut*in
Stand: Juni 2024 WBPPKJP_Antrag_Zusatzbezeichnung_GT
Antrag auf Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung. Informationen zu den jeweiligen Anträgen finden Sie hier:
Antrag auf Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie
Die PKS kann ihren Mitgliedern auf Antrag bescheinigen, dass sie die Qualifikationsanforderungen für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie erfüllen. Mit dieser Bescheinigung können die Kammermitglieder die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Grundvoraussetzung ist die durch den Fachkundenachweis oder den Weiterbildungstitel nachgewiesene Qualifikation für die Systemische Therapie.
Diese Regelung gilt nur für den Bereich Systemische Therapie; bei den anderen Richtlinienverfahren sind die Landespsychotherapeutenkammern nicht für die Bescheinigung der Gruppentherapie zuständig.
Da Gruppentherapie nicht in dem hier definierten Umfang Bestandteil der Zusatzweiterbildung Systemische Therapie ist, kann der Nachweis nicht automatisch über die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie erbracht werden. Um sich von der Kammer die Befähigung zur Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bescheinigen zu lassen, nutzen Sie bitte folgendes Antragsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben mit den geforderten Nachweisen ein: