Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen
Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum.
Die Weiterbildungsordnung der PKS finden Sie hier.
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten Personen, also von im jeweiligen Bereich besonders erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.
Eine Übersicht zu den Befugten und Stätten geben wir Ihnen hier:
Zur Weiterbildung Gesprächspsychotherapie
Verzeichnis der zur Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie befugten Personen
Stand September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_GT
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Gesprächspsychotherapie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_GT
Zur Weiterbildung Klinische Neuropsychologie
Verzeichnis der zur Weiterbildung in Klinischer Neuropsychologie befugten Personen
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_NP
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Klinische Neuropsychologie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_NP
Zur Weiterbildung Systemische Therapie
Verzeichnis der zur Weiterbildung in Systemischer Therapie befugten Personen
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsbefugten_ST
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten Systemische Therapie
Stand: September 2024 WBPPKJP_Verzeichnis_der_Weiterbildungsstätten_ST
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung. Informationen zu den jeweiligen Anträgen finden Sie hier:
Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Gesprächspsychotherapeut*in
Stand: Juni 2024 WBPPKJP_Antrag_Zusatzbezeichnung_GT
Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische*r Psychotherapeut*in
Stand: Juni 2024 WBPPKJP_Antrag_Zusatzbezeichnung_ST
Antrag auf Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie
Die PKS kann ihren Mitgliedern auf Antrag bescheinigen, dass sie die Qualifikationsanforderungen für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie erfüllen. Mit dieser Bescheinigung können die Kammermitglieder die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Grundvoraussetzung ist die durch den Fachkundenachweis oder den Weiterbildungstitel nachgewiesene Qualifikation für die Systemische Therapie.
Diese Regelung gilt nur für den Bereich Systemische Therapie; bei den anderen Richtlinienverfahren sind die Landespsychotherapeutenkammern nicht für die Bescheinigung der Gruppentherapie zuständig.
Da Gruppentherapie nicht in dem hier definierten Umfang Bestandteil der Zusatzweiterbildung Systemische Therapie ist, kann der Nachweis nicht automatisch über die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie erbracht werden. Um sich von der Kammer die Befähigung zur Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bescheinigen zu lassen, nutzen Sie bitte folgendes Antragsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben mit den geforderten Nachweisen ein:
Antrag auf Bescheinigung der Befähigung zur Durchführung von Gruppentherapie im Bereich „Systemische Therapie“ (Stand: September 2024) WBPPKJP_Antrag_Gruppentherapie__ST
Schließlich finden Sie hier die Musterweiterbildungsordnung PP KJP der BPtK in der Fassung vom 43. DPT: MWBO PP KJP