Fortbildung in Theorie und Praxis

Jedes Mitglied der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, das seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich fortzubilden. Die Fortbildung dient der Erhaltung, Aktualisierung und Entwicklung der fachlichen Kompetenz durch berufsbegleitende Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklung.
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes akkreditiert Veranstaltungen, die die in der Fortbildungsordnung genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Sie beziehen sich auf die Theorie und Praxis der Psychotherapie, einschließlich der Ergebnisse der Psychotherapieforschung, Prävention und Rehabilitation und die Fachgebiete der angrenzenden wissenschaftlichen Disziplinen.
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes erteilt ihren Mitgliedern auf schriftlichen Antrag ein Fortbildungszertifikat. Dieses Fortbildungszertifikat kann – vorbehaltlich der Erfüllung der jeweils anwendbaren sozialrechtlichen Voraussetzungen – als Nachweis der Erfüllung der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht dienen. Das wird erteilt, wenn das Kammermitglied nachweist, dass es sich entsprechend dieser Fortbildungsordnung ausreichend fortgebildet hat.