Aufgaben
Errichtung
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist die berufsständische Selbstverwaltung der gegenwärtig ca. 700 saarländischen Psychologischen PsychotherapeutInnen (PP) und der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP). Sie wurde 2003 als jüngste der fünf saarländischen Heilberufekammern (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten) errichtet. Vorausgegangen war eine jahrzehntelang andauernde unbefriedigende Situation in Deutschland, die es PsychologInnen und Sozial-/PädagogInnen trotz hochqualifizierter klinischer Ausbildung in unterschiedlichen Psychotherapieverfahren lediglich erlaubte, psychisch kranke Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche in Delegation eines Facharztes/einer Fachärztin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes wurden 1998 die beiden Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen, die Berufsbezeichnung Psychotherapeut gesetzlich geschützt und damit auch der Erstzugang für Patienten zur Behandlung bei einem PP bzw. KJP mit der Gesundheitskarte möglich.
Tätigkeitsfelder
Rund die Hälfte der Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sind in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens tätig, wie in Krankenhäusern und Rehakliniken, in schulpsychologischen Diensten, in Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Betreuung oder Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen. Die andere Hälfte der PP und KJP sind innerhalb der ambulanten Krankenbehandlung als Fachgruppe zusammen mit den ärztlichen Psychotherapeuten in die vertragspsychotherapeutische Versorgung integriert und arbeiten als Vertragspsychotherapeuten in eigener Praxis. Die Fachgruppe der Vertragspsychotherapeuten steht zudem in der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes.
Aufgaben der Kammer
Der Staat, hier das Saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, hat die Regelung berufsbezogener Belange in die Hände der jeweiligen Heilberufekammern gegeben. Wesentliche Aufgaben der PKS sind:
Sicherstellung der Qualifikation von PP und KJP und Förderung der Qualität bei der Berufsausübung
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes fördert den Erhalt und die Entwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Berufsausübung. Sie fördert die Psychotherapieentwicklung, Forschung, Qualifikationssicherungsmaßnahmen und Kooperation mit anderen Heilberufen. Sie setzt sich für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Zusatzqualifikationen ein.
Berufsaufsicht
Die Kammer wacht über die Erfüllung der Berufspflichten und die Wahrung der Berufsrechte ihrer Mitglieder, die in der Berufsordnung festgeschrieben sind.
Information
Patientinnen und Patienten mit psychischen Problemen oder Ratsuchende erhalten Auskunft über wohnortnahe PP und KJP, deren Tätigkeitsprofile, Informationen über Therapieverfahren, Finanzierung u. a. m. Dazu unterhält die PKS einen elektronischen Informationsdienst. Alle VertragspsychotherapeutInnen sind als Mitglieder der KVS zusätzlich in den Psychotherapeutensuchdienst der KVS eingetragen. Darüber hinaus informiert die Kammer in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit über aktuelle berufspolitische Entwicklungen.
Weitere Aufgaben
Die PKS beteiligt sich an Projekten und ist u.a. Mitglied in Initiativkreisen wie dem Saarländischen Bündnis gegen Depression, der Landes Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland, "Das Saarland lebt Gesund" oder der Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsversorgung. Sie richtet Fachtagungen aus, in denen die Berufsausübung betreffende Fragen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern behandelt und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.