Patientenberatung
Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zur Seite stehen. Diese Rechte gelten in jedem Behandlungsverhältnis z.B. gegenüber Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen.
Zu den Rechten gehören unter anderem:
• das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen,
• das Recht auf Information und Aufklärung,
• das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf.
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenrechte.html
www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/08/bptk_praxis-info_patientenrechte_.pdf