Satzungsänderung
Mit Datum vom 25. Februar 2025 wurde unsere geänderte Satzung vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit genehmigt. Die Änderung sieht vor, dass Bekanntmachungen künftig an dieser Stelle erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Ordnungen der Kammer. Bisher wurden Ordnungen im FORUM veröffentlicht, die letzte Ausgabe des FORUM finden Sie hier.
In den übrigen Fällen wählen wir für die Bekanntmachung auch „Rundschreiben“ entweder per E-Mail oder per Post. Dies gilt zum Beispiel für die Unterlagen zur Beitragsbemessung oder für die Unterlagen zur Kammerwahl.
Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SHKG
Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SHKG hat die Psychotherapeutenkammer Saarland vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Vertreterversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, und damit dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2018/958 auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Die aktuellen Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften werden mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung der Vertreterversammlung auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, postalisch oder per E-Mail ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums bei der Psychotherapeutenkammer Saarland eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Psychotherapeutenkammer nur verpflichtet ist, die Stellungnahmen auf ihre Relevanz für die Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen; eine Rückmeldung erfolgt grundsätzlich nicht.
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte postalisch an:
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Scheidter Straße 124, 66123 Saarbrücken. Oder per E-Mail an kontakt@ptk-saar.de.
Im Zeitraum vom 14.06.24 bis zum 28.06.24 war die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen veröffentlicht. Stellungnahmen gab es keine.
Im Zeitraum vom 23.07.24 bis zum 06.08.24 war die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen veröffentlicht. Stellungnahmen gab es keine.