Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA / ePtA) und Praxiskarten (SMC-B)

Bis zum 31.12. 2025 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA / ePtA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden – unabhängig vom auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum.

Grundlage der Austauschaktion ist eine Anordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und eine Vorgabe der gematik. Kurz gefasst entspricht die Verschlüsselung der Generation 2.0 nicht mehr dem Stand der Technik.

Die Karten der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen über die neue, moderne Verschlüsselungsmethode ECC, die ein höheres Sicherheitsniveau bietet. Die Generation kann von der Kartenrückseite, oben rechts unter dem CE-Zeichen, abgelesen werden. Für Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig. Karten der Generation 2.0 werden zum 31.12.2025 funktionsunfähig.

Der Austausch betrifft im Wesentlichen die Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH.

Betroffene Kammermitglieder erhalten von ihren Anbietern Informationen zum Kartentausch. Wir bitten Sie, rechtzeitig auf das Anschreiben Ihres Anbieters zu reagieren.

Wer den Austausch nicht rechtzeitig vornimmt, für den wird die Beantragung eines neuen ePtA notwendig, was zu Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand für erneute Identifikation und Freigabe führen würde. Darüber hinaus können Sie ab dem 01.01.2026 Ihre Karte nicht mehr für den Zugang zur TI-Infrastruktur und deren Anwendungen verwenden. Eine frühzeitige Reaktion entlastet zudem auch die Psychotherapeutenkammer in Hinblick auf die Freigabeprozesse.

Für den Tausch der Karten entstehen den betroffenen Kammermitgliedern keine Kosten.

Weitere Informationen:

Austausch bei D Trust

Austausch bei medisign