Rückmeldung zur Berichterstattung über die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

In Zusammenhang mit den aktuellen Medienberichten zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nehmen wir bei vielen Mitgliedern eine spürbare Verunsicherung wahr. Wir können gut nachvollziehen, dass die Berichterstattung Fragen aufwirft und Gesprächsbedarf entsteht.

Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren auf Bundesebene. Die Beratungen finden im Bewertungsausschuss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband statt. Über die KBV sind auch Psychotherapeut*innen in die Verhandlungen eingebunden. Im Mittelpunkt steht die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Derzeit werden hierzu einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) sowie der Abschnitt 35.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) überprüft. In solchen Verhandlungsprozessen ist es üblich, dass die Positionen der Vertragspartner zu Beginn deutlich auseinanderliegen. Konkrete Entscheidungen über Maßnahmen oder weitere Schritte liegen aktuell noch nicht vor.

Die Landeskammern, einschließlich der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, sind jedoch keine Vertragsparteien und daher nicht an den Beratungen des Bewertungsausschusses beteiligt. Entsprechend liegen uns derzeit keine weitergehenden Informationen zum Stand der Gespräche vor.

Aus Gründen der gebotenen Zurückhaltung und aus Respekt vor dem laufenden Verfahren können wir zum Prozess zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehende Kommentierung vornehmen.

Die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses ist für den 11. März angekündigt. Welche Beschlüsse dort gefasst werden, bleibt abzuwarten. Sobald verlässliche und belastbare Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitglieder umgehend dazu informieren.