Fortbildung

In § 16 des Saarländischen Heilberufekammergesetzes (SHKG) ist verpflichtet geregelt, dass alle Kammermitglieder sich beruflich fortzubilden haben. Näheres hierzu regeln die Berufs- und die Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS).

Diese Pflicht beginnt mit dem Approbationsdatum und gilt für alle Berufsgruppen.

Die PKS erteilt ihren Mitgliedern auf schriftlichen Antrag ein Fortbildungszertifikat. Es wird erteilt, wenn das Kammermitglied nachweist, dass es sich entsprechend der Fortbildungsordnung der PKS ausreichend fortgebildet hat. Der Fortbildungszeitraum beträgt 5 Jahre.

Vertragspychotherapeut*innen finden die Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V hier. Das vom Mitglied beantragte Zertifikat leiten wir, nach Prüfung der nachgewiesenen Fortbildungen, an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) weiter, sofern Sie gemäß § 95d SGB V hier nachweispflichtig sind. Der für die KV relevante Fortbildungszeitraum beginnt mit dem Datum der KV-Zulassung.

Angestellte im Krankenhaus finden die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus hier. Der hier relevante Fortbildungszeitraum beginnt mit Antritt der Tätigkeit im Krankenhaus. Das vom Mitglied beantragte Zertifikat ist vom Mitglied selbst dem Arbeitgeber vorzulegen.

Zu den Unterschieden zwischen Fort- und Weiterbildung lesen Sie bitte diese Information.

Beantragung des Fortbildungszertifikats bei der PKS:

Bitte nutzen Sie dieses Formular zur Beantragung Ihres Zertifikats: Antrag_Fortbildungszertifikat. Weitere Informationen haben wir hier für Sie bereitgestellt: Informationen_Zertifizierung

In der: Fortbildungsordnung finden Sie alle relevanten Informationen im Detail, auch zu den Fortbildungskategorien.

Und hier sind die Fortbildungsangebote für die forensische Sachverständigentätigkeit.