Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet und ist am 1. September 2020 in Kraft getreten.

Die zentralen Ziele dieser Gesetzesreform beinhalteten eine strukturelle Angleichung an andere akademische Heilberufe und die Verbesserung insbesondere der Einkommenssituation in der Qualifizierungsphase nach dem Studium, bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität der bisherigen postgradualen Ausbildung

In den einzelnen Ländern wurden, orientiert an den Ordnungen der Heilberufekammern, landesspezifische Weiterbildungsordnungen entwickelt. Die Musterweiterbildungsordnung der BPtK diente hier als Rahmengerüst um für eine Vergleichbarkeit der Weiterbildung in den 16 Bundesländern zu sorgen und damit den Weiterbildungsteilnehmer*innen Mobilität ermöglichen.

Die für das Saarland gültige Ordnung finden Sie hier.

Die neue Psychotherapeutenweiterbildung ist nicht nur für angehende Psychotherapeut*innen maßgebend. Vielmehr ist diese aufgrund der elementaren Änderung von der einstigen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in hin zur Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in für Erwachsende und Kinder- und Jugendliche sowie zur sowie zur Neuropsychologischen Psychotherapeut*in insbesondere für die potenziellen Weiterbildungsstätten sowie -befugten von großer Bedeutung. Es entsteht also eine Wandlung von der Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) zur Psychotherapeut*n in Weiterbildung (PtW).

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Übersicht der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz: Flyer_Neue_Weiterbildung

Hintergrundinformationen zur neuen Weiterbildungsordnung lesen Sie bitte auch in diesem PTJ-Artikel: PTJ_Artikel_NeueWBO