Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet und ist am 1. September 2020 in Kraft getreten.

Die zentralen Ziele dieser Gesetzesreform beinhalteten eine strukturelle Angleichung an andere akademische Heilberufe und die Verbesserung insbesondere der Einkommenssituation in der Qualifizierungsphase nach dem Studium, bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität der bisherigen postgradualen Ausbildung

In den einzelnen Ländern wurden, orientiert an den Ordnungen der Heilberufekammern, landesspezifische Weiterbildungsordnungen entwickelt. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychtherapeutenkammer diente hier als Rahmengerüst um für eine Vergleichbarkeit der Weiterbildung in den 16 Bundesländern zu sorgen und damit den Weiterbildungsteilnehmer*innen Mobilität ermöglichen.

Die für das Saarland gültige Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

Die neue Psychotherapeutenweiterbildung ist nicht nur für angehende Psychotherapeut*innen maßgebend. Vielmehr ist diese aufgrund der elementaren Änderung von der einstigen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in hin zur Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in für Erwachsende und Kinder- und Jugendliche sowie zur sowie zur Neuropsychologischen Psychotherapeut*in insbesondere für die potenziellen Weiterbildungsstätten sowie -befugten von großer Bedeutung. Es entsteht also eine Wandlung von der Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) zur Psychotherapeut*n in Weiterbildung (PtW).

Bitte finden Sie hier die Antragsformulare:

Antrag Gebietsweiterbildung Befugnis

Antrag Bereichsweiterbildung Befugnis

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen sehr gerne bei Fragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über kontakt@ptk-saar.de, wir melden uns umgehend zurück.

Bitte finden Sie hier die Antragsformulare:

Antrag Gebietsweiterbildung Stätte

Antrag Bereichsweiterbildung Stätte

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen sehr gerne bei Fragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über kontakt@ptk-saar.de, wir melden uns umgehend zurück.

Bitte finden Sie hier die Antragsformulare:

Zur Anerkennung durch die Kammer: Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in

Zur Hinzuziehung durch die Stätte: Antrag auf Genehmigung einer Hinzuziehung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen sehr gerne bei Fragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über kontakt@ptk-saar.de, wir melden uns umgehend zurück.

Hier haben wir Fragen und Antworten zur WBO Pt zusammengestellt.

Hilfreich zum Verständnis des Verwaltungshandelns / der fachlichen Interpretation der Weiterbildungsordnung sind die Muster-Richtlinien der BPtK. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich diese auf die Muster-Weiterbildungsordnung beziehen – die saarländische Weiterbildungsordnung weicht in Details davon ab.

Hintergrundinformationen zur neuen Weiterbildungsordnung lesen Sie bitte auch in diesem PTJ-Artikel: PTJ_Artikel_NeueWBO