Weiterbildung für Psychotherapeut*innen
Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet und ist am 1. September 2020 in Kraft getreten. Seitdem gilt bundesweit die Musterweiterbildungsordnung (MWBO).
Die zentralen Ziele dieser Gesetzesreform beinhalteten eine strukturelle Angleichung an andere akademische Heilberufe und die Verbesserung insbesondere der Einkommenssituation in der Qualifizierungsphase nach dem Studium, bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität der bisherigen postgradualen Ausbildung.
Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag nahm 2022 Änderungen der bis dahin geltenden Musterweiterbildungsordnung vor. Die jeweils geltende Fassung stellen wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung (MWBO PT).
In den einzelnen Ländern werden nun die Weichen für die landesspezifischen Weiterbildungsordnungen gestellt. Diese sollen sich an der verabschiedeten MWBO orientieren, welche als Rahmengerüst für eine Vergleichbarkeit der Weiterbildung in den 16 Bundesländern sorgen und damit den Weiterbildungsteilnehmer*innen Mobilität ermöglichen.
Die neue Psychotherapeutenweiterbildung ist nicht nur für angehende Psychotherapeut*innen maßgebend. Vielmehr ist diese aufgrund der elementaren Änderung von der einstigen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in hin zur Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in für Erwachsende und Kinder- und Jugendliche sowie zur sowie zur Neuropsychologischen Psychotherapeut*in insbesondere für die potenziellen Weiterbildungsstätten sowie -befugten von großer Bedeutung. Es entsteht also eine Wandlung von der Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) zur Psychotherapeut*n in Weiterbildung (PtW).
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Übersicht der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz: Flyer_Neue_Weiterbildung
Hintergrundinformationen zu neuen Weiterbildungsordnung lesen Sie bitte auch in diesem PTJ-Artikel: PTJ_Artikel_NeueWBO