Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

„Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.“ (Ulrike Florian, BPtK)

Hier geht es zu den Online-Veranstaltungen der BPtK zum Thema Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen.

20 Jahre Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Wir feiern, gemeinsam mit unseren Mitgliedern, das 20-jährige Bestehen der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Am Freitag, dem 30. August 2024 freuen wir uns auf das Grußwort von Minister Dr. Magnus Jung und von Sabine Maur, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutin und Präsidentin unserer Nachbarkammer Rheinland-Pfalz.

Die Gründungspräsidentin Ilse Simon-Rohr wird Interessantes aus der Geschichte der Kammer berichten. Der aktuell amtierende Vorstand nimmt Stellung zu aktuellen Themen der Mitglieder. Und schließlich werden Studierende der Fachschaft Psychologie (Universität des Saarlandes) einen Ausblick auf die Zukunft geben.

Wir laden alle Mitglieder herzlich ein und bitten um rechtzeitige Anmeldung (wegen der begrenzten Teilnahme-Plätze) an kontakt@ptk-saar.de.

Hier finden Sie das Programm.

Psychiatriekommission im Regionalverband Saarbrücken gegründet

April 2024. ‚Unter Führung des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes wurde eine regionale Psychiatriekommission gebildet. Nach einem Auftakttreffen Anfang dieses Jahres haben kürzlich beim zweiten Treffen insgesamt über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Bereich der ambulanten und stationären Versorgung psychisch kranker Menschen und der Selbsthilfe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Auch die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gehört zu den Kooperationspartner*innen. Die Kooperationsvereinbarung (…) regelt die Ziele, Zielgruppen und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Trägern und Leistungserbringern sowie den im Regionalverband tätigen Anbietern der Selbsthilfe. Die Geschäftsführung der Psychiatriekommission obliegt dabei dem Regionalverband Saarbrücken.

„Diese Kooperationsvereinbarung ebnet den Weg für eine Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen im Regionalverband. Bereits die ersten Treffen haben dabei gezeigt, mit welch großem Engagement die Akteurinnen und Akteure ihre Ressourcen bündeln und zielgerichtet zum Wohle der psychisch kranken Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, so Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Diskussionen über die Versorgungslandschaft und über eine effektive Zusammenarbeit führten bereits zur Bildung erster Arbeitsgruppen. Themen wie beispielsweise Sensibilisierung, Aufklärung, Prävention und Entstigmatisierung von psychisch Kranken sind dabei erste Ansatzpunkte für die institutionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Mitglieder der regionalen Psychiatriekommission treffen sich künftig zweimal jährlich zu einer Versammlung. Das nächste Treffen ist Anfang Oktober 2024 geplant.

Hintergrund:

Am 15. April 2022 ist das Saarländische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf zu stärken. Einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes stellen Zusammenarbeit und Prävention dar. Auf der Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken soll so je eine regionale Psychiatriekommission gebildet werden. Hierzu sollen sich alle wesentlichen Träger und Leistungserbringer sowie die Angebote zur Selbsthilfe zum Zwecke der Kooperation zusammenschließen.‘ (Quelle: Presseinfo des Regionalverbands Saarbrücken, Kontakt: Denny Sturm).

Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen: Bund-Länder AG Umsetzung plus – Bericht aus dem Arbeitstreffen

19.03.2024

Am 18. März 2024 trafen sich – online – Präsidien, Referent*innen und Geschäftsführungen aller Landeskammern in einem halbtägigen Arbeitstreffen. Es war der zweite Termin in diesem Kontext. Die Arbeitsgemeinschaft setzt den länderübergreifenden, intensiven Austausch der letzten Jahre fort, der von der BPtK auf präsidialen, auf Referent*innen- und auf juristischer Ebene organisiert wurde und wird. Mehrere weitere Arbeitstreffen sind terminiert.

Ziel der Arbeitstreffen ist, die Musterweiterbildungsordnung der BPtK und die Weiterbildungsordnungen in den Landeskammern optimal an die Anforderungen anzupassen, die sich im Rahmen der Umsetzung der Weiterbildungsordnungen ergeben.

Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, äußerte sich ja bereits im letzten Sommer bei ihrem Besuch im Saarland dahingehend, dass die Weiterbildungsordnungen ein „lebendes System“ seien und laufende Anpassungen in den nächsten Jahren erforderlich sein werden.

Was bedeutet das für das Saarland?

Die Musterweiterbildungsordnung wird aktuell, organisiert durch den Vorstand, in einer Weiterbildungskommission insbesondere so angepasst, dass sie konform zum Saarländischen Heilberufekammergesetz (SHKG) formuliert ist. Wir planen die Verabschiedung durch die Vertreterversammlung im Juli. Noch liegen bei uns keine Anfragen von Kandidat*innen oder Weiterbildungsstätten vor. Wir gehen davon aus, dass wir auch kontinuierlich an der praktischen Umsetzung der saarländischen Weiterbildungsordnung arbeiten werden, so wie es auch andere Kammern tun. Die erste Fassung wird also nicht der „letzte Wurf“ sein.

Was wurde am 18. März besprochen?

Die unklare Finanzierungssituation ist für alle Kammern belastend und behindert die Arbeit der Referate. Für die Weiterbildungsstätten ist die Frage in allen Bundesländern nach wie vor mehr als kritisch.

Unabhängig davon arbeiten viele andere Kammern bereits an Anträgen der Weiterbildungsstätten, entwickeln hier Prozesse und Detailoptimierungen in der Durchführung der Ordnungen. Die meisten Zulassungen von Stätten gibt es aktuell in der OPK.

Viele Kammern führen Informationsveranstaltungen durch, um interessierte Stätten und Befugten mit den Details der Weiterbildungsordnung vertraut zu machen.

Einige interessante Detailfragen:

Hinzuziehung von Befugten, auch von „außerhalb“ der Weiterbildungsstätte,

Kooperationen von ambulanten und stationären Weiterbildungsstätten, insbesondere die Koordination und Organisation von Weiterbildungszeiten im 5-Jahres-Zeitraum,

Zeitdauer der theoretischen Weiterbildung und zugeordneter Zeitraum der Befugnis,

Bearbeitung von Anträgen, die Verbünde aus Ambulanzen und Instituten, mit an unterschiedlichen Orten tätigen Befugten stellen,

Anwesenheit oder Ansprechbarkeit von Weiterbildungsbefugten und deren Vertretungen,

Anrechnung von Weiterbildungszeiten im Ausland,

(finanzielle) Regelung der Selbsterfahrung in der institutionellen Weiterbildung,

Form und Inhalt von Weiterbildungscurricula, die von den Stätten bereitgestellt werden.

Ein vorläufiges Fazit: Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt in ihrer praktischen Umsetzung eine große Zahl von bundesweit einheitlichen Anpassungen mit sich. Die Aufgaben der Landeskammern werden, im Unterschied zur bisherigen Weiterbildungsordnung, deutlich differenzierter und umfangreicher.

Treffen der saarländischen Ausbildungsinstitute und des PKS-Vorstands mit Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung: Dialog zur Weiterbildungssituation des psychotherapeutischen Nachwuchses

Am 21. Februar trafen sich Vertreter*innen der fünf saarländischen Ausbildungsinstitute (Institut für Aus- und Weiterbildung in klinischer Verhaltensmedizin an der Median Klinik Berus/IVV; Saarländisches Institut zur Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie/SIAP; Saarländisches Institut für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/SITP; Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie/SIPP; Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie Saarbrücken an der Universität des Saarlandes/WIPS) und der PKS-Vorstand mit dem saarländischen Gesundheitsminister, Herrn Dr. Magnus Jung, zum Dialog über die Weiterbildungssituation für den psychotherapeutischen Nachwuchs. Der Austausch konzentrierte sich auf Themen, wie die Verpflichtung zur zeitnahen Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Aus- und Weiterbildung, die offenen Fragen der Finanzierung, die Herausforderungen und anstehenden Veränderungen in der Organisation der potenziellen Weiterbildungsstätten sowie die aktuelle Versorgungssituation bei Erhalt der für die Versorgung notwendigen Verfahrensvielfalt. Herr Minister Dr. Jung sicherte nach dem konstruktiven Austausch zu, auch andere zentrale Akteure des Gesundheitswesens auf Landes- und Bundesebene nochmals aktiv für die aktuell schwierige Situation der Psychotherapeut*innenschaft zu sensibilisieren: So soll u. a. auf Landesebene der Austausch mit der saarländischen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen intensiviert werden und auf Bundesebene geprüft werden, ob das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2024 platziert werden könne.

Vor zwanzig Jahren: ERSTE konstituierende Sitzung der ERSTEN Vertreterversammlung

Am 4. Februar 2004 traf sich die Vertreterversammlung der PKS zu ihrer konstituierenden Sitzung.

Bitte lesen Sie hier die erste Ausgabe des FORUMs.

Pilotprojekt „Onlineberatung“ – Frauennotruf

Die Psychotherapeutenkammer war im Jahr 2023 im Begleitausschuss des Pilotprojekts Onlineberatung tätig. Bitte finden Sie hier den Abschlussbericht.

Stepped-Care-Programm

Das Stepped-Care-Programm zur Förderung von Resilienz und Reduktion psychischer Belastung bei jugendlichen Schüler*innen – STRESS-Care hat den Förderbescheid des Innovationsfonds (über 75.000 Euro für die Erstellung des Vollantrages) erhalten. Wenn dieser Vollantrag genehmigt wird, kann das Projekt starten.

Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS) begrüßt das im Rahmen des Projekts verfolgte Anliegen. Die Etablierung eines Stepped-Care-Programms im Bereich der Prävention und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des Projekts hat nach unserer Auffassung ein großes Potenzial zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung beizutragen. Mehrere Studien zeigen die aktuelle hohe psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen. Die PKS hat deshalb das Projekt in einem Letter of Intent unterstützt.