Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Aktualisierung: 19. Dezember 2024

Seit dem 1.7.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, denen mittlerweile alle Beihilfestellen sowie der PKV-Verband zugestimmt haben. Die Empfehlungen enthalten Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese Vereinbarung finden Sie hier.
 
Die „Übersicht Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ finden Sie hier.
 
Wie wir erfahren haben, ist die Postbeamtenkrankenkasse (als Beihilfestelle des Saarlandes) insbesondere der Auffassung, dass die in der Empfehlung enthaltene Analogberechnung der Ziffer 812a für eine Psychotherapeutische Kurzzeittherapie bzw. Psychotherapeutische Akutbehandlung nicht möglich sei. Begründet wird dies damit, dass nach der Saarländischen Beihilfeverordnung eine entsprechende Abrechnung nicht vorgesehen sei.
 
Für uns ist die Begründung nicht nachvollziehbar. Wir versuchen, diese Unklarheit mit der Postbeamtenkrankenkasse und dem Saarländischen Finanzministerium zu klären.
 
Die übrigen Analogziffern der Abrechnungsempfehlung können problemlos abgerechnet werden.
 
Sobald wir Neuigkeiten haben, informieren wir Sie. Sollten Sie wider Erwarten anderweitige Probleme mit der Anwendung der Abrechnungsempfehlung haben, melden Sie uns diese gerne.
 
Sollte die Postbeamtenkrankenkasse einen Antrag bzgl. der Abrechnung der Ziffer 812 analog ablehnen, halten wir es für sinnvoll, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen und in der Begründung kurz darauf verweisen, dass die Anwendbarkeit der Empfehlung derzeit zwischen Postbeamtenkrankenkasse und Psychotherapeutenkammer in Klärung ist und darum gebeten wird, das Widerspruchsverfahren so lange auszusetzen.

Auch bei etwaigen weiteren Ablehnungen empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch kann formfrei formuliert sein.

Hier finden Sie „FAQ zu Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung“ erstellt von der BPtK.

20 Jahre Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Ein Bericht von unserer Feier am 30. August

In diesem Jahr feiert die PKS ihr 20-jähriges Jubiläum. Dies wurde am 30.08.2024 mit einem Festakt im Haus der Ärzte gebührend gefeiert. Es war ein geselliger Abend mit freundlichen Grußworten, einer unterhaltsamen Moderation und interessanten Kurzvorträgen, die das Publikum auf eine kleine Zeitreise mitnahmen.

Den Auftakt des Abends bildete das Grußwort von Präsidentin Stefanie Maurer, die die zahlreich erschienenen Gäste herzlich willkommen hieß. Stolz blickte sie auf den gemeinsamen berufspolitischen Weg der Psychotherapeut*innen in den letzten 20 Jahren im Saarland zurück: „Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute den Vorteil haben, von zwei Jahrzehnten voller Erfahrungen, Erfolgen und gemeinsamer Arbeit profitieren zu können. Wir haben als Kammer Standards gesetzt, ethische Grundsätze verteidigt, uns für die Rechte und das Wohl unserer Patientinnen und Patienten eingesetzt und durch unsere Arbeit aktiv dazu beigetragen, psychische Erkrankungen und ihre persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen sichtbarer zu machen.“

Den zukünftigen Herausforderungen, wie der Digitalisierung, der Umsetzung der Finanzierung der neuen Weiterbildung oder der Versorgungssituation sieht Stefanie Maurer auch angesichts der ausgezeichneten Teamarbeit zuversichtlich entgegen.

Geschäftsführer Christian Lorenz führte die Gäste anschließend durch das Programm des Abends. Zum Auftakt seiner Moderation stellte er das Team der Geschäftsstelle und die verschiedenen Aufgabenbereiche vor, anschließend übergab er das Wort an Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung.

Dr. Jung sprach nicht nur seine Glückwünsche anlässlich des Jubiläums aus, sondern nutzte die Gelegenheit auch, um sich für die fachliche Zusammenarbeit zu bedanken. Einer der wesentlichen Punkte in der Zusammenarbeit sei die Frage, ob wir überhaupt über eine ausreichende Anzahl an Psychotherapieplätzen im Saarland verfügen. Dabei würden Statistiken dies zwar bejahen, sehr lange Wartezeiten auf Therapieplätze allerdings eine andere Sprache sprechen. Dr. Jung sieht hier Handlungsbedarf und betonte: „Manche Probleme dulden keinen Aufschub!“ Er thematisierte unter anderem Gründe für den wachsenden psychotherapeutischen Behandlungsbedarf im Saarland, welche beispielsweise in gesellschaftlichen Herausforderungen, wie der Pandemie oder der Flüchtlingsbewegung, liegen. „Diese Themen gehören an die Öffentlichkeit!“, so der Gesundheitsminister. Ebenso wichtig seien Themen wie die bedarfsbemessene Planung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, sowie die Organisation und Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen. Zudem sei es drängend, unter Wahrung des Datenschutzes, Brücken des Dialogs zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen zu bauen.

Dr. Jung betonte die Bedeutung der Psychotherapeutenkammer, sich auch in Zukunft aktiv zu gesellschaftlichen Entwicklungen zu äußern. Er versicherte, dass das Gesundheitsministerium den Anliegen der Kammer stets Gehör schenken werde.

Danach richtete Sabine Maur, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, ein Grußwort an die Gäste. Sie bezeichnete die Psychotherapeutenkammer als „unverzichtbaren Pfeiler der Berufsgemeinschaft der Kammern“. Die besondere Beziehung zwischen der Kammer des Saarlandes und der in Rheinland-Pfalz bestünde auch, weil sich Präsident*innen und Vorstandsmitglieder schon immer sehr schätzten und Gemeinsamkeiten, wie die geringen Ressourcen der kleineren Kammern, zusammenschweißen würden. Maur stellte klar, dass die Kammer deutlich mehr als nur eine Institution sei. Es sei an erster Stelle ein Netzwerk von Fachleuten mit wissenschaftlicher Expertise, Empathie und Leidenschaft, welches sich für psychische Gesundheit einsetze. Die saarländische Perspektive sei hierbei wichtig und bereichere den Austausch auf Bundesebene. „Die nächsten Jahre werden uns gesundheitspolitisch herausfordern“ betonte auch Maur. Unter anderem meinte sie damit den steigenden Bedarf an Prävention, den besseren Zugang zur Psychotherapie und die Weiterentwicklung von Versorgung. Hier seien die ersten Weichenstellungen, wie im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, allerdings noch nicht ausreichend. Zukünftig würden die Landesministerien zusätzlich unter Druck geraten, wenn es psychotherapeutische Nachwuchsprobleme gäbe. Maur betonte, dass sich auf Bundesebene weiter für den Nachwuchs eingesetzt würde – nicht nur für die Finanzierung, sondern auch für ausreichende Therapieplätze. Hierbei sehe sie die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes als „unverzichtbare Partnerin“ an.

Nachfolgend gab Christian Lorenz den Startschuss zur Reise durch die Zeit der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes.

Diese Reise begann mit Einblicken in die Vergangenheit, welche Gründungspräsidentin Ilse Simon-Rohr für die Gäste eindrücklich präsentierte. Sie berichtete von der „Geburt“ der Kammer, welche am 02.02.2004 nach nicht ganz komplikationsloser und langer „Schwangerschaft“ endlich erfolgte. Bis 2002 das neue Saarländische Heilberufekammergesetz in Kraft trat und in Absatz 2 die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes als öffentliche Berufsvertretung der PP und KJP nannte, waren zahlreiche Hürden zu überwinden und viele Meilensteine zu erreichen. So wurden 1964 psychische Störungen als behandlungsbedürftige Krankheit eingestuft und 3 Jahre später zunächst nur für niedergelassene ärztliche Psychoanalytiker als Kassenleistung abrechenbar. Aufgrund des steigenden Bedarfs wurde 1972 das Delegationsverfahren eingeführt und 1980 erweitert. Die Krankenkassen ermöglichten aufgrund der steigenden Nachfrage in Deutschland schließlich freiberuflichen Psychotherapeut*innen, im Erstattungsverfahren psychotherapeutische Leistungen abzurechnen. 1990 trat dann das Psychotherapeutengesetz in Kraft, was Psychotherapeut*innen zu „legalen Kindern von Mutter kassenärztliche Vereinigung und Vater Krankenkasse“ machte. Daraufhin folgte das sog. 10-Pfg-Urteil, welches regelte, dass Psychotherapeut*innen angemessen vergütet werden sollten. Dies wurde durch das Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetz zusätzlich gestärkt. Mit dem Psychotherapeutengesetz gab es außerdem die Möglichkeit, für Psychotherapeut*innnen eine Landeskammer einzurichten. Nachdem 2002 das neue Saarländische Heilberufekammergesetz in Kraft trat, wurde die Psychotherapeutenkammer dort offiziell als öffentliche Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen genannt. Um eine Kammer zu gründen, mussten potenzielle Mitglieder zunächst durch den Errichtungsausschuss bei der Approbationsbehörde erfragt werden. Daraufhin konnte das 1. Wählerverzeichnis erstellt werden. Die Gründungspräsidentin berichtete von einer sehr hohen Wahlbeteiligung bei der Wahl zur 1. Kammer. In der konstituierenden Sitzung im Februar 2004 wählten 17 Vertreter*innen den Vorstand mit Ilse-Simon-Rohr als Präsidentin. Es galt viele Aufgaben zu bewältigen. Regelungen, Ordnungen, ein Haushaltsplan und die Entscheidung für ein Versorgungswerk standen auf der Agenda. „All diese Aufgaben gemeinsam angepackt und zum Teil bewältigt zu haben war schon eine große Leistung“, berichtete Simon-Rohr mit Stolz.

Die Gegenwart wurde durch den Vorstand der PKS – Stefanie Maurer, Sandra Dörrenbächer, Christina Roeder, Gundula Steinke und Silke Wendels – dargestellt. Einleitend berichtete Vizepräsidentin Sandra Dörrenbächer von der Entwicklung des Vorstands der gegenwärtigen Legislatur. Unter der Überschrift „Gegenwart zwischen Bleiben und Wandel’“ zeichnete sie die Entwicklungsphasen des Vorstands mit dem Bild eines langsam wachsenden Baumes nach. Sie sprach vom chaotischen Anfang, vom Formungsprozess, von der Suche nach Orientierung, den unvermeidlichen Stürmen und schließlich vom Übergang zu einer handelnden Einheit, die erst inmitten einer engagierten Vertreter*innenversammlung kraftvoll gedeihen kann. Dies führte zu den gegenwärtigen Aufgaben, die von Vorstand und Vertreter*innenversammlung gemeinsam bearbeitet werden. Im Vorfeld wurden hierzu von den Mitgliedern der Vertreter*innenversammlung Themen gesammelt, welche für diese in Verbindung mit der gegenwärtigen Kammerarbeit stehen. Als zentrale Themen kristallisierten sich die Begriffe Verfahrensvielfalt, Chancengleichheit, Sichtbarkeit, Generativität, Versorgung, Lernendes System, Teamarbeit und Vernetzung deutlich heraus und wurden im Anschluss ausführlich dargestellt. Dabei wurde erneut die Bedeutung der engen Zusammenarbeit zwischen dem gegenwärtigen Vorstand und der Vertreter*innenversammlung klar erkennbar, die als Grundlage für den gemeinsamen Erfolg dient und dienen wird.

Einblicke in die Zukunft der Kammer wurden durch den psychotherapeutischen Nachwuchs, nämlich durch Studentinnen der Universität des Saarlandes, gewährt. Sie teilten Wünsche, Ängste und Gedanken der Psychotherapeut*innen von morgen mit. Alissa Drohberg, Bachelorstudentin im neuen Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie, betonte die notwendige Einbindung der Studierendenschaft in berufspolitische und fachliche Entscheidungen, um auf die Bedürfnisse der nächsten Generationen eingehen und anpassungsfähige Strukturen gewährleisten zu können. „Nur so können wir alle sicherstellen, dass unsere Profession dynamisch, zukunftsorientiert und am Puls der Zeit bleibt.“, so Drohberg. Ines Ben Hmouda, Masterstudentin des Studiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sprach über die besonderen Herausforderungen und Hoffnungen der Studierenden. Der neue Studiengang zeichne sich durch einen hohen Praxisanteil aus, was den Studierenden durch wertvolle Erfahrungen im direkten Patientenkontakt auf die zukünftige Rolle in der Psychotherapie vorbereite. Ungewissheiten in Bezug auf Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem Abschluss seien ein zentrales Thema und würden es den Studierenden erschweren, mit Sicherheit und Zuversicht auf die berufliche Zukunft hinzuarbeiten. Die Studierenden drängen auf mehr Klarheit und Transparenz bezüglich der Konzepte, der Finanzierung, der Umsetzung und der Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstituten und Kliniken. „All diese Aspekte sind derzeit noch mit vielen Unklarheiten behaftet, und wir Studierende wünschen uns mehr Informationen und Sicherheit in diesen Fragen.“ Die Studentinnen betonten, dass die Zukunft der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes in den Händen der jetzigen und der zukünftigen Psychotherapeut*innen liege, weshalb weiterhin in die universitäre Lehre investiert und neue Wege beschritten werden müssen. Drohberg und Ben Hmouda betonten die Motivation der Studierendenschaft mit daran zu arbeiten, die Erfolgsgeschichte der Kammer fortzuschreiben, die wesentlich zur Entwicklung und Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung im Saarland beitrage.

Zum Abschluss des Abends wurde bei ausgelassener Stimmung auf das Jubiläum der Kammer angestoßen. Die Gäste genossen den Austausch, schwelgten gemeinsam in Erinnerungen und schmiedeten Zukunftspläne. Motivation, Engagement und Leidenschaft für den Beruf und das Überwinden von zukünftigen Herausforderungen waren über den gesamten Abend hinweg spürbar. Dies lässt zuversichtlich in die Zukunft der Kammer blicken.

Auf weitere erfolgreiche Jahre!

(Text: Julia Spanier)

Weiterbildungsordnungen

Mit der Reform des Gesetzes zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen (2019) wurde die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen neu geregelt. Nach einem Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung, welches nun mit der Approbation abschließt – und auch an der Universität des Saarlandes seit letztem Jahr möglich ist – kann eine fachpsychotherapeutische Qualifizierung („Weiterbildung“) angeschlossen werden. Die Grundlage bildet die „Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen“.

Am 03. Juli 2024 trat die Vertreterversammlung zusammen, um unter anderem über diese von der temporären, vom PKS-Vorstand gebildeten, Weiterbildungskommission in den vergangenen Monaten intensiv erarbeitete Weiterbildungsordnung (WBO) für unseren psychotherapeutischen Nachwuchs im Saarland abzustimmen. Mit Stolz und Freude können wir hiernach berichten, dass die neue WBO, die sich bewusst eng an der kammerübergreifenden Muster-WBO orientieren sollte, von der Vertreterversammlung in besagter Sitzung einstimmig beschlossen wurde. Am 08. August 2024 hat die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, die von der Vertreterversammlung beschlossene WBO für das Saarland genehmigt. Sie wird im kommenden FORUM der PKS veröffentlicht.

Neben dieser Weiterbildungsordnung haben wir der Vertreterversammlung (VV) eine überarbeitete Fassung der WBO für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vorgestellt. Diese liegt der VV zur Beschlussfassung vor. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wird sie auch im kommenden FORUM veröffentlicht werden.

Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt

„Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.

Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.“ (Ulrike Florian, BPtK)

Hier geht es zu den Online-Veranstaltungen der BPtK zum Thema Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen.

Psychiatriekommission im Regionalverband Saarbrücken gegründet

April 2024. ‚Unter Führung des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes wurde eine regionale Psychiatriekommission gebildet. Nach einem Auftakttreffen Anfang dieses Jahres haben kürzlich beim zweiten Treffen insgesamt über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Bereich der ambulanten und stationären Versorgung psychisch kranker Menschen und der Selbsthilfe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Auch die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gehört zu den Kooperationspartner*innen. Die Kooperationsvereinbarung (…) regelt die Ziele, Zielgruppen und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Trägern und Leistungserbringern sowie den im Regionalverband tätigen Anbietern der Selbsthilfe. Die Geschäftsführung der Psychiatriekommission obliegt dabei dem Regionalverband Saarbrücken.

„Diese Kooperationsvereinbarung ebnet den Weg für eine Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen im Regionalverband. Bereits die ersten Treffen haben dabei gezeigt, mit welch großem Engagement die Akteurinnen und Akteure ihre Ressourcen bündeln und zielgerichtet zum Wohle der psychisch kranken Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, so Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Diskussionen über die Versorgungslandschaft und über eine effektive Zusammenarbeit führten bereits zur Bildung erster Arbeitsgruppen. Themen wie beispielsweise Sensibilisierung, Aufklärung, Prävention und Entstigmatisierung von psychisch Kranken sind dabei erste Ansatzpunkte für die institutionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Mitglieder der regionalen Psychiatriekommission treffen sich künftig zweimal jährlich zu einer Versammlung. Das nächste Treffen ist Anfang Oktober 2024 geplant.

Hintergrund:

Am 15. April 2022 ist das Saarländische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf zu stärken. Einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes stellen Zusammenarbeit und Prävention dar. Auf der Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken soll so je eine regionale Psychiatriekommission gebildet werden. Hierzu sollen sich alle wesentlichen Träger und Leistungserbringer sowie die Angebote zur Selbsthilfe zum Zwecke der Kooperation zusammenschließen.‘ (Quelle: Presseinfo des Regionalverbands Saarbrücken, Kontakt: Denny Sturm).

Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen: Bund-Länder AG Umsetzung plus – Bericht aus dem Arbeitstreffen

19.03.2024

Am 18. März 2024 trafen sich – online – Präsidien, Referent*innen und Geschäftsführungen aller Landeskammern in einem halbtägigen Arbeitstreffen. Es war der zweite Termin in diesem Kontext. Die Arbeitsgemeinschaft setzt den länderübergreifenden, intensiven Austausch der letzten Jahre fort, der von der BPtK auf präsidialen, auf Referent*innen- und auf juristischer Ebene organisiert wurde und wird. Mehrere weitere Arbeitstreffen sind terminiert.

Ziel der Arbeitstreffen ist, die Musterweiterbildungsordnung der BPtK und die Weiterbildungsordnungen in den Landeskammern optimal an die Anforderungen anzupassen, die sich im Rahmen der Umsetzung der Weiterbildungsordnungen ergeben.

Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, äußerte sich ja bereits im letzten Sommer bei ihrem Besuch im Saarland dahingehend, dass die Weiterbildungsordnungen ein „lebendes System“ seien und laufende Anpassungen in den nächsten Jahren erforderlich sein werden.

Was bedeutet das für das Saarland?

Die Musterweiterbildungsordnung wird aktuell, organisiert durch den Vorstand, in einer Weiterbildungskommission insbesondere so angepasst, dass sie konform zum Saarländischen Heilberufekammergesetz (SHKG) formuliert ist. Wir planen die Verabschiedung durch die Vertreterversammlung im Juli. Noch liegen bei uns keine Anfragen von Kandidat*innen oder Weiterbildungsstätten vor. Wir gehen davon aus, dass wir auch kontinuierlich an der praktischen Umsetzung der saarländischen Weiterbildungsordnung arbeiten werden, so wie es auch andere Kammern tun. Die erste Fassung wird also nicht der „letzte Wurf“ sein.

Was wurde am 18. März besprochen?

Die unklare Finanzierungssituation ist für alle Kammern belastend und behindert die Arbeit der Referate. Für die Weiterbildungsstätten ist die Frage in allen Bundesländern nach wie vor mehr als kritisch.

Unabhängig davon arbeiten viele andere Kammern bereits an Anträgen der Weiterbildungsstätten, entwickeln hier Prozesse und Detailoptimierungen in der Durchführung der Ordnungen. Die meisten Zulassungen von Stätten gibt es aktuell in der OPK.

Viele Kammern führen Informationsveranstaltungen durch, um interessierte Stätten und Befugten mit den Details der Weiterbildungsordnung vertraut zu machen.

Einige interessante Detailfragen:

Hinzuziehung von Befugten, auch von „außerhalb“ der Weiterbildungsstätte,

Kooperationen von ambulanten und stationären Weiterbildungsstätten, insbesondere die Koordination und Organisation von Weiterbildungszeiten im 5-Jahres-Zeitraum,

Zeitdauer der theoretischen Weiterbildung und zugeordneter Zeitraum der Befugnis,

Bearbeitung von Anträgen, die Verbünde aus Ambulanzen und Instituten, mit an unterschiedlichen Orten tätigen Befugten stellen,

Anwesenheit oder Ansprechbarkeit von Weiterbildungsbefugten und deren Vertretungen,

Anrechnung von Weiterbildungszeiten im Ausland,

(finanzielle) Regelung der Selbsterfahrung in der institutionellen Weiterbildung,

Form und Inhalt von Weiterbildungscurricula, die von den Stätten bereitgestellt werden.

Ein vorläufiges Fazit: Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt in ihrer praktischen Umsetzung eine große Zahl von bundesweit einheitlichen Anpassungen mit sich. Die Aufgaben der Landeskammern werden, im Unterschied zur bisherigen Weiterbildungsordnung, deutlich differenzierter und umfangreicher.

Treffen der saarländischen Ausbildungsinstitute und des PKS-Vorstands mit Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung: Dialog zur Weiterbildungssituation des psychotherapeutischen Nachwuchses

Am 21. Februar trafen sich Vertreter*innen der fünf saarländischen Ausbildungsinstitute (Institut für Aus- und Weiterbildung in klinischer Verhaltensmedizin an der Median Klinik Berus/IVV; Saarländisches Institut zur Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie/SIAP; Saarländisches Institut für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/SITP; Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie/SIPP; Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie Saarbrücken an der Universität des Saarlandes/WIPS) und der PKS-Vorstand mit dem saarländischen Gesundheitsminister, Herrn Dr. Magnus Jung, zum Dialog über die Weiterbildungssituation für den psychotherapeutischen Nachwuchs. Der Austausch konzentrierte sich auf Themen, wie die Verpflichtung zur zeitnahen Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Aus- und Weiterbildung, die offenen Fragen der Finanzierung, die Herausforderungen und anstehenden Veränderungen in der Organisation der potenziellen Weiterbildungsstätten sowie die aktuelle Versorgungssituation bei Erhalt der für die Versorgung notwendigen Verfahrensvielfalt. Herr Minister Dr. Jung sicherte nach dem konstruktiven Austausch zu, auch andere zentrale Akteure des Gesundheitswesens auf Landes- und Bundesebene nochmals aktiv für die aktuell schwierige Situation der Psychotherapeut*innenschaft zu sensibilisieren: So soll u. a. auf Landesebene der Austausch mit der saarländischen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen intensiviert werden und auf Bundesebene geprüft werden, ob das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2024 platziert werden könne.

Vor zwanzig Jahren: ERSTE konstituierende Sitzung der ERSTEN Vertreterversammlung

Am 4. Februar 2004 traf sich die Vertreterversammlung der PKS zu ihrer konstituierenden Sitzung.

Bitte lesen Sie hier die erste Ausgabe des FORUMs.

Pilotprojekt „Onlineberatung“ – Frauennotruf

Die Psychotherapeutenkammer war im Jahr 2023 im Begleitausschuss des Pilotprojekts Onlineberatung tätig. Bitte finden Sie hier den Abschlussbericht.

Stepped-Care-Programm

Das Stepped-Care-Programm zur Förderung von Resilienz und Reduktion psychischer Belastung bei jugendlichen Schüler*innen – STRESS-Care hat den Förderbescheid des Innovationsfonds (über 75.000 Euro für die Erstellung des Vollantrages) erhalten. Wenn dieser Vollantrag genehmigt wird, kann das Projekt starten.

Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PKS) begrüßt das im Rahmen des Projekts verfolgte Anliegen. Die Etablierung eines Stepped-Care-Programms im Bereich der Prävention und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des Projekts hat nach unserer Auffassung ein großes Potenzial zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung beizutragen. Mehrere Studien zeigen die aktuelle hohe psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen. Die PKS hat deshalb das Projekt in einem Letter of Intent unterstützt.