Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Aktualisierung: 5. Februar 2025

Seit dem 1.7.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, denen mittlerweile alle Beihilfestellen sowie der PKV-Verband zugestimmt haben. Die Empfehlungen enthalten Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese Vereinbarung finden Sie hier.
 
Die „Übersicht Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ finden Sie hier.
 
Wir waren in den letzten Wochen in intensivem und konstruktivem Kontakt mit dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft als Aufsichtsbehörde der zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle des Landesamts für zentrale Dienste. Grund hierfür war, dass die Postbeamtenkrankenkasse (als Dienstleister) in einigen Fällen der Auffassung war, dass die in der Empfehlung enthaltene Analogberechnung der Ziffer 812a für eine Psychotherapeutische Kurzzeittherapie bzw. Psychotherapeutische Akutbehandlung nicht möglich sei.
 
Nunmehr – mit Post vom 20.01.2025 – nimmt die Postbeamtenkasse wie folgt Stellung:

„Von der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) werden die o. g. Abrechnungsempfehlungen bei der Beihilfegewährung berücksichtigt und angewandt. Dies gilt jedoch nur für Leistungen, die auch in der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO) vorgesehen sind.

Die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten Psychotherapie sind in Anlage 1 zu § 5 Absatz 1 Nummer 1 BhVO geregelt. Nach deren Ziffer 1.1 sind im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BhVO Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren nach den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach Maßgabe der folgenden Nummern 2 bis 4 beihilfefähig.

Hinsichtlich der Aufwendungen für Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien bestehen keine beihilferechtlichen Bedenken, zumal dadurch bei ausreichender Behandlung die Möglichkeit geschaffen wird, im Erfolgsfall eine weitere Behandlung entbehrlich werden zu lassen. Demzufolge kann im Rahmen des Grundsatzes der Notwendigkeit und wirtschaftlichen Angemessenheit insoweit auch einer entsprechenden Abrechnungsempfehlung gefolgt werden.

Daher können die Aufwendungen für Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien im Rahmen der BhVO unter Einbeziehung der Abrechnungsempfehlungen als beihilfefähig anerkannt werden.

Die übrigen Analogziffern der Abrechnungsempfehlung können problemlos abgerechnet werden.

Die Aufwendungen für Kurzzeittherapien und Akutbehandlungen sind über die GÖÄ-Nr. 812a Qe vollendete 25 Minuten) abzurechnen. Die Leistungen sind bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu 48-mal im Jahr berechnungsfähig.

Etwaige Akut- und Kurzzeittherapien seit dem 01.07.2024, die abgelehnt wurden, können unter Angabe der Beihilfe- und Vorgangsnummern, von den beihilfeberechtigten Personen, erneut zur Überprüfung bei der PBeaKK vorgelegt werden.“


Auch das Minsterium der Finanzen und für Wissenschaft teilt diese Stellungnahme.

Hier finden Sie „FAQ zu Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung“ erstellt von der BPtK.

Datenschutzvorfall im Antragsportal von D-Trust

17.01.2025, letzte Aktualisierung: 01.03.2025

Wir erhielten am 16.01.2025 (!) die folgende Nachricht, auf die wir insbesondere die Kammermitglieder hinweisen möchten, die ihren Heilberufsausweis von D-Trust verwalten lassen. Wir haben noch keine Informationen von D-Trust, welche Mitglieder von dem Vorfall betroffen sind:

„… die D-Trust GmbH ist Ziel eines Angriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. Der Angriff wurde am 13.01.2025 festgestellt. Dabei sind auch möglicherweise personenbezogene Daten von 2 Antragstellern entwendet worden.
Da in diesem Zusammenhang mit Ihrer Organisation eine Auftragsverarbeitung der Daten stattfindet, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kunden in diesem Zusammenhang zu informieren sind. Teilen Sie uns bitte mit wie wir Sie unterstützen können.
Nach Aufdecken des Angriffs hat die D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären.
Nach bisherigem Stand der Auswertung handelt es sich bei den personenbezogenen Daten um Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, ggfls. Adressdaten sowie ggfls. Nummer des Ausweisdokuments.
Es wurden keine Zugänge (Login, Passwortdaten) oder auch Zahlungsinformationen abgerufen.
Die Funktion und Sicherheit der ausgegebenen eHBA und SMC-B sind nicht beeinträchtigt. Die Karten können weiter wie gewohnt genutzt werden.
Wir gehen derzeit davon aus, dass der Vorfall gezielt auf eine Störung des Geschäftsbetriebs der D-Trust GmbH ausgerichtet war. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass die möglicherweise entwendeten Daten auch zu Betrugsversuchen genutzt werden.

Hier ist der Link zur Mitteilung auf der Website von D-Trust.

Wir haben D-Trust zeitnah um Auskunft über die betroffenen Mitglieder gebeten. Sobald wir diese erhalten haben, werden wir uns mit diesen Mitgliedern in Verbindung setzen.

31.01.2025

Heute haben wir Auskunft darüber erhalten, welche Mitglieder bei uns betroffen sind. Wir haben die Mitglieder umgehend schriftlich und auch persönlich informiert und beraten.

01.03.2025

Gestern erreicht uns eine erneute Meldung von D-Trust. In diesem Fall hat uns D-Trust sofort über die betroffenen Mitglieder informiert. Wir haben uns bereits mit den Mitgliedern in Verbindung gesetzt.

D-Trust schreibt: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit Feststellen des Datenschutzvorfalls vom 3.-6. Januar 2025 im Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten der D-Trust GmbH arbeitet ein Team von internen und externen Sicherheitsexperten an der Aufarbeitung. Im Zuge der forensischen Analysen wurde ein weiterer Betroffenenkreis ermittelt. Möglicherweise sind personenbezogene Daten von weiteren Antragstellern entwendet worden, über die wir Sie vorsorglich informieren wollen.

Es handelt es sich bei den personenbezogenen Daten um Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, ggfls. Adressdaten sowie ggfls. Nummer des Ausweisdokuments. Es wurden keine Zugänge (Login, Passwortdaten) oder auch Zahlungsinformationen abgerufen. Die Funktion und Sicherheit der ausgegebenen eHBA und SMC-B sind nicht beeinträchtigt. Die Karten können weiter wie gewohnt genutzt werden.“

Praxisraum zur Mitbenutzung in Saarbrücken

15.01.2025

Wir bieten einen Praxisraum zur tageweisen Mitbenutzung, nach Absprache auch Möglichkeit zur Nutzung für Gruppen im Abendbereich.
Sehr zentrale und patientenfreundliche Lage in Saarbrücken.

Meldet euch gerne bei D. Götzmann (0163 34 67 126)

Angebot Praxisraum in Saarlouis

13.01.2025

Wir suchen einen Untermieter/eine Untermieterin für einen Praxisraum in unserer sehr netten Praxisgemeinschaft in Saarlouis ab April. Heller Altbauraum, zentrale Lage und kostenlose Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.

Weitere Infos unter: info@praxis-antes.de

Untermieter*in für Praxisraum oder Gruppenraum gesucht

07.01.2025

Untermieter*in für Praxisraum oder Gruppenraum gesucht. 

Verschiedene Konstellationen sind möglich. 

In Neunkirchen kann tageweise oder komplett ein Praxisraum gemietet werden. 

In Kirkel kann tageweise ein Gruppenraum untervermietet werden. 

An beiden Standorten sind Parkplätze usw. vorhanden. Und es ist gibt einen Praxishund, deswegen leider nicht für Allergiker geeignet. 

Schreibt mir bei Interesse gerne eine E-Mail an info@praxismonzel.de

Praxisraum in SB gesucht

06.01.2025

Ich suche ab März/April einen Praxisraum in Saarbrücken in einer Praxisgemeinschaft.

Angebote und Hinweise gerne an: johannakrenz@web.de oder 0177 3397953

Vielen Dank.

Die Praxis am Wald sucht Verstärkung!

03.01.2025

Die Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bietet eine offene, herzliche und professionelle Arbeitsatmosphäre und sucht ab April/Mai 2025 Unterstützung.

Was wird geboten?

– Teilzeitstelle: 10 – 15 Stunden pro Woche
– Vergütung nach TVöD
– Flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit persönlichen Bedürfnissen vereinbaren lassen
– Eigenes Büro/Therapieraum mit moderner Ausstattung und PC
– Diensthandy zur Unterstützung der administrativen Aufgaben
– Wohlfühlatmosphäre in einer wertschätzenden und familiären Praxis

Ihr Profil:

– Approbation auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
– Erfahrung oder Interesse an der Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen
– Strukturierte, selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
– Empathie und Freundlichkeit im Umgang mit PatientInnen und deren Familien
– Diskretion und Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen Daten

Ihre Aufgaben:

– Verwaltung von Therapieanfragen: Terminplanung, Koordination und Kommunikation mit PatientInnen
– Erstellung von Berichten: Unterstützung bei Therapiedokumentation und administrativen Aufgaben
– Selbstständige Durchführung von Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen
– Planung und Durchführung von Therapien, angepasst an die individuellen Bedürfnisse der PatientInnen
– Unterstützung bei organisatorischen Abläufen der Praxis

Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf u. Qualifikationsnachweise) an: info@michaelschubert.saarland

Weiterführende Infos unter: www.psychotherapie-mschubert.de

Therapieraum zur Nutzung an 1-2 Tagen pro Woche!

25.11.2024

Liebe Kolleg*innen,
wir haben einen schönen, hellen und freundlichen Raum in unserer Praxisgemeinschaft in Saarbrücken, St. Arnual, an 1-2 Tagen in der Woche zur Mitbenutzung, anzubieten. Der Raum ist sowohl für Einzelgespräche als auch für das Angebot einer Gruppe geeignet.
Ich würde mich über eine Nachricht von Ihnen sehr freuen.
Kontakt: 0176-20 14 36 45″

Sicherstellungsassistenz (m/w/d) in Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

21.11.2024

Ab Februar/März 2025 bis mindestens September 2025 suche ich für meine Einzelpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine engagierte Sicherstellungsassistenz (m/w/d).

Ihre Aufgaben:

Psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Verhaltenstherapie

Durchführung von Einzeltherapien, sowie Diagnostik, Gruppentherapien ebenfalls möglich.

Erstellung und Dokumentation von Behandlungsplänen

Ihr Profil:
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Fachkunde: Verhaltenstherapie

Eintrag ins Arztregister

Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise

Einfühlungsvermögen, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein

Ich biete: 

Anstellung als Sicherstellungsassistenz mit mindestens 12 bis zu 20 Patientenstunden pro Woche

Flexible Zeiteinteilung, insbesondere im Nachmittag- und Abendbereich

Gehalt orientiert am TVÖD
Bewerbung: Wenn Sie Interesse an einer verantwortungsvollen Tätigkeit in einer Einzelpraxis haben und sich mit den Anforderungen identifizieren können, freue ich mich auf Ihre Bewerbung! Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bewerbungen bitte an: praxis@kjp-saar.de

Interview im „Aktuellen Bericht“

Unser Geschäftsführer Christian Lorenz nimmt im „Aktuellen Bericht“ des SR Stellung zur noch immer nicht geklärten Finanzierung der Weiterbildung der künftigen Fachpsychotherapeut*innen und beleuchtet die zu erwartenden Probleme im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen.

Link zum Fernsehbeitrag in der ARD Mediathek, ab Minute 21.22.