19.03.2024
Am 18. März 2024 trafen sich – online – Präsidien, Referent*innen und Geschäftsführungen aller Landeskammern in einem halbtägigen Arbeitstreffen. Es war der zweite Termin in diesem Kontext. Die Arbeitsgemeinschaft setzt den länderübergreifenden, intensiven Austausch der letzten Jahre fort, der von der BPtK auf präsidialen, auf Referent*innen- und auf juristischer Ebene organisiert wurde und wird. Mehrere weitere Arbeitstreffen sind terminiert.
Ziel der Arbeitstreffen ist, die Musterweiterbildungsordnung der BPtK und die Weiterbildungsordnungen in den Landeskammern optimal an die Anforderungen anzupassen, die sich im Rahmen der Umsetzung der Weiterbildungsordnungen ergeben.
Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, äußerte sich ja bereits im letzten Sommer bei ihrem Besuch im Saarland dahingehend, dass die Weiterbildungsordnungen ein „lebendes System“ seien und laufende Anpassungen in den nächsten Jahren erforderlich sein werden.
Was bedeutet das für das Saarland?
Die Musterweiterbildungsordnung wird aktuell, organisiert durch den Vorstand, in einer Weiterbildungskommission insbesondere so angepasst, dass sie konform zum Saarländischen Heilberufekammergesetz (SHKG) formuliert ist. Wir planen die Verabschiedung durch die Vertreterversammlung im Juli. Noch liegen bei uns keine Anfragen von Kandidat*innen oder Weiterbildungsstätten vor. Wir gehen davon aus, dass wir auch kontinuierlich an der praktischen Umsetzung der saarländischen Weiterbildungsordnung arbeiten werden, so wie es auch andere Kammern tun. Die erste Fassung wird also nicht der „letzte Wurf“ sein.
Was wurde am 18. März besprochen?
Die unklare Finanzierungssituation ist für alle Kammern belastend und behindert die Arbeit der Referate. Für die Weiterbildungsstätten ist die Frage in allen Bundesländern nach wie vor mehr als kritisch.
Unabhängig davon arbeiten viele andere Kammern bereits an Anträgen der Weiterbildungsstätten, entwickeln hier Prozesse und Detailoptimierungen in der Durchführung der Ordnungen. Die meisten Zulassungen von Stätten gibt es aktuell in der OPK.
Viele Kammern führen Informationsveranstaltungen durch, um interessierte Stätten und Befugten mit den Details der Weiterbildungsordnung vertraut zu machen.
Einige interessante Detailfragen:
Hinzuziehung von Befugten, auch von „außerhalb“ der Weiterbildungsstätte,
Kooperationen von ambulanten und stationären Weiterbildungsstätten, insbesondere die Koordination und Organisation von Weiterbildungszeiten im 5-Jahres-Zeitraum,
Zeitdauer der theoretischen Weiterbildung und zugeordneter Zeitraum der Befugnis,
Bearbeitung von Anträgen, die Verbünde aus Ambulanzen und Instituten, mit an unterschiedlichen Orten tätigen Befugten stellen,
Anwesenheit oder Ansprechbarkeit von Weiterbildungsbefugten und deren Vertretungen,
Anrechnung von Weiterbildungszeiten im Ausland,
(finanzielle) Regelung der Selbsterfahrung in der institutionellen Weiterbildung,
Form und Inhalt von Weiterbildungscurricula, die von den Stätten bereitgestellt werden.
Ein vorläufiges Fazit: Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen bringt in ihrer praktischen Umsetzung eine große Zahl von bundesweit einheitlichen Anpassungen mit sich. Die Aufgaben der Landeskammern werden, im Unterschied zur bisherigen Weiterbildungsordnung, deutlich differenzierter und umfangreicher.