Psycholog/in (Dipl./Master) oder psychologische/r Psychotherapeut/in gesucht

08.04.2025

IANUA ist eine anerkannte Einrichtung der ambulanten Suchtrehabilitation für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeitserkrankte sowie pathologische Glücksspieler und sucht zur Erweiterung des multidisziplinären Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Psychologen/in (Dipl./Master) oder psychologische/n Psychotherapeuten/in in Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit.

Hier gelangen Sie zur Stellenanzeige.

Biete Räume zur Untermiete in Saarlouis

27.03.2025

Ich möchte ab ca. Juli 2025 schöne Altbauräume in der Nähe des kleinen Marktes anmieten und suche liebe KollegInnen die Interesse an einem Raum zur Untermiete haben. Die Räume liegen zentral in Saarlouis, mit genug Platz für Warteraum und/oder Gruppenraum. 

Bei Interesse meldet euch gern bei mir für weitere Infos: kontakt@psychotherapie-krause.info

Untermieter*in gesucht

24.03.2024

Wir suchen eine*e Untermieter*in für unsere sehr nette Praxisgemeinschaft in Blieskastel. Große helle Altbauräume mit schönen Rundbogenfenstern, zentrale Lage und kostenlose Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. 

Weitere Infos über: 

praxisraumblieskastel@gmail.com

Sicherstellungsassistenz in Teilzeit gesucht

17.03.2025

Für unsere psychotherapeutische Praxisgemeinschaft im Herzen Saarbrückens suchen wir ab sofort
eine:n approbierte:n Psychologische:n Psychotherapeut:in (x/w/m) in Sicherstellungsassistenz als
Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung in Teilzeit.
Die Arbeitszeiten und Stundenanzahl sind flexibel; die Bezahlung erfolgt analog TVöD. Die
Festanstellung ist, entsprechend der rechtlichen Vorgaben für Sicherstellungsassistenzen, befristet.
Bewerbungen bzw. Kontaktanfragen richten Sie bitte an: Dipl.-Psych. Dorothee Asmus-Timm,
Sulzbachstraße 11, 66111 Saarbrücken, 0681/38722465-0, praxis@asmus-timm.de

Praxisräume in Saarbrücken gesucht

22.02.25

Für eine psychotherapeutische Praxis suche ich Praxisräume zur Miete ab 01.04.2025 oder später im Raum Saarbrücken (66121, 66123, 66117,  66119). Mindestens 2 ZKB. Falls Sie selbst Räume anbieten oder mir mit Informationen weiterhelfen können, würde ich mich sehr über eine Kontaktaufnahme freuen. Kontakt: info.kjpsb@gmail.com

Biete Räume in Saarbrücker Praxisgemeinschaft

10.02.2025

Wir sind eine psychotherapeutische Praxisgemeinschaft in Saarbrücken, zentral gelegen in renoviertem Altbau mit hohen Decken und schönem Parkettboden, in der Nähe des St. Johanner Marktes. Zu vermieten sind ein bis zwei eigene Praxisräume. Wir teilen Wartebereich, Küche, Toiletten, Telefonanlage, TI-Konnektor, etc. sowie die Kosten für die Reinigung und für eine Praxishilfe / Sekretärin.

Kontakt: 0681 401 277 92 oder praxis-bleichstrasse@posteo.de

Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Aktualisierung: 5. Februar 2025

Seit dem 1.7.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, denen mittlerweile alle Beihilfestellen sowie der PKV-Verband zugestimmt haben. Die Empfehlungen enthalten Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese Vereinbarung finden Sie hier.
 
Die „Übersicht Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ finden Sie hier.
 
Wir waren in den letzten Wochen in intensivem und konstruktivem Kontakt mit dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft als Aufsichtsbehörde der zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle des Landesamts für zentrale Dienste. Grund hierfür war, dass die Postbeamtenkrankenkasse (als Dienstleister) in einigen Fällen der Auffassung war, dass die in der Empfehlung enthaltene Analogberechnung der Ziffer 812a für eine Psychotherapeutische Kurzzeittherapie bzw. Psychotherapeutische Akutbehandlung nicht möglich sei.
 
Nunmehr – mit Post vom 20.01.2025 – nimmt die Postbeamtenkasse wie folgt Stellung:

„Von der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) werden die o. g. Abrechnungsempfehlungen bei der Beihilfegewährung berücksichtigt und angewandt. Dies gilt jedoch nur für Leistungen, die auch in der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO) vorgesehen sind.

Die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten Psychotherapie sind in Anlage 1 zu § 5 Absatz 1 Nummer 1 BhVO geregelt. Nach deren Ziffer 1.1 sind im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BhVO Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren nach den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach Maßgabe der folgenden Nummern 2 bis 4 beihilfefähig.

Hinsichtlich der Aufwendungen für Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien bestehen keine beihilferechtlichen Bedenken, zumal dadurch bei ausreichender Behandlung die Möglichkeit geschaffen wird, im Erfolgsfall eine weitere Behandlung entbehrlich werden zu lassen. Demzufolge kann im Rahmen des Grundsatzes der Notwendigkeit und wirtschaftlichen Angemessenheit insoweit auch einer entsprechenden Abrechnungsempfehlung gefolgt werden.

Daher können die Aufwendungen für Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien im Rahmen der BhVO unter Einbeziehung der Abrechnungsempfehlungen als beihilfefähig anerkannt werden.

Die übrigen Analogziffern der Abrechnungsempfehlung können problemlos abgerechnet werden.

Die Aufwendungen für Kurzzeittherapien und Akutbehandlungen sind über die GÖÄ-Nr. 812a Qe vollendete 25 Minuten) abzurechnen. Die Leistungen sind bis zu zweimal an einem Kalendertag und bis zu 48-mal im Jahr berechnungsfähig.

Etwaige Akut- und Kurzzeittherapien seit dem 01.07.2024, die abgelehnt wurden, können unter Angabe der Beihilfe- und Vorgangsnummern, von den beihilfeberechtigten Personen, erneut zur Überprüfung bei der PBeaKK vorgelegt werden.“


Auch das Minsterium der Finanzen und für Wissenschaft teilt diese Stellungnahme.

Hier finden Sie „FAQ zu Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung“ erstellt von der BPtK.

Datenschutzvorfall im Antragsportal von D-Trust

17.01.2025, letzte Aktualisierung: 01.03.2025

Wir erhielten am 16.01.2025 (!) die folgende Nachricht, auf die wir insbesondere die Kammermitglieder hinweisen möchten, die ihren Heilberufsausweis von D-Trust verwalten lassen. Wir haben noch keine Informationen von D-Trust, welche Mitglieder von dem Vorfall betroffen sind:

„… die D-Trust GmbH ist Ziel eines Angriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. Der Angriff wurde am 13.01.2025 festgestellt. Dabei sind auch möglicherweise personenbezogene Daten von 2 Antragstellern entwendet worden.
Da in diesem Zusammenhang mit Ihrer Organisation eine Auftragsverarbeitung der Daten stattfindet, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kunden in diesem Zusammenhang zu informieren sind. Teilen Sie uns bitte mit wie wir Sie unterstützen können.
Nach Aufdecken des Angriffs hat die D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären.
Nach bisherigem Stand der Auswertung handelt es sich bei den personenbezogenen Daten um Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, ggfls. Adressdaten sowie ggfls. Nummer des Ausweisdokuments.
Es wurden keine Zugänge (Login, Passwortdaten) oder auch Zahlungsinformationen abgerufen.
Die Funktion und Sicherheit der ausgegebenen eHBA und SMC-B sind nicht beeinträchtigt. Die Karten können weiter wie gewohnt genutzt werden.
Wir gehen derzeit davon aus, dass der Vorfall gezielt auf eine Störung des Geschäftsbetriebs der D-Trust GmbH ausgerichtet war. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass die möglicherweise entwendeten Daten auch zu Betrugsversuchen genutzt werden.

Hier ist der Link zur Mitteilung auf der Website von D-Trust.

Wir haben D-Trust zeitnah um Auskunft über die betroffenen Mitglieder gebeten. Sobald wir diese erhalten haben, werden wir uns mit diesen Mitgliedern in Verbindung setzen.

31.01.2025

Heute haben wir Auskunft darüber erhalten, welche Mitglieder bei uns betroffen sind. Wir haben die Mitglieder umgehend schriftlich und auch persönlich informiert und beraten.

01.03.2025

Gestern erreicht uns eine erneute Meldung von D-Trust. In diesem Fall hat uns D-Trust sofort über die betroffenen Mitglieder informiert. Wir haben uns bereits mit den Mitgliedern in Verbindung gesetzt.

D-Trust schreibt: „Sehr geehrte Damen und Herren, seit Feststellen des Datenschutzvorfalls vom 3.-6. Januar 2025 im Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten der D-Trust GmbH arbeitet ein Team von internen und externen Sicherheitsexperten an der Aufarbeitung. Im Zuge der forensischen Analysen wurde ein weiterer Betroffenenkreis ermittelt. Möglicherweise sind personenbezogene Daten von weiteren Antragstellern entwendet worden, über die wir Sie vorsorglich informieren wollen.

Es handelt es sich bei den personenbezogenen Daten um Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, ggfls. Adressdaten sowie ggfls. Nummer des Ausweisdokuments. Es wurden keine Zugänge (Login, Passwortdaten) oder auch Zahlungsinformationen abgerufen. Die Funktion und Sicherheit der ausgegebenen eHBA und SMC-B sind nicht beeinträchtigt. Die Karten können weiter wie gewohnt genutzt werden.“

Interview im „Aktuellen Bericht“

Unser Geschäftsführer Christian Lorenz nimmt im „Aktuellen Bericht“ des SR Stellung zur noch immer nicht geklärten Finanzierung der Weiterbildung der künftigen Fachpsychotherapeut*innen und beleuchtet die zu erwartenden Probleme im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen.

Link zum Fernsehbeitrag in der ARD Mediathek, ab Minute 21.22.

„Die Zukunft der Studierenden und die Gesundheit der Bevölkerung stehen auf dem Spiel“

Der Fachschaftsrat Psychologie und die Psychologiestudierenden der Universität des Saarlandes fordern in einem offenen Brief eine klare Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Wir unterstützen, gemeinsam mit den Inhaber*innen der Lehrstühle an der, dieses Anliegen und teilen den offenen Brief.